Wenn man sich liebt, muss man – auf Biegen und Brechen - zusammenhalten. Das war das Motiv einer Falschaussage, der sich eine junge Frau (20) vor einem dreiviertel Jahr schuldig gemacht hatte. Damals stand ihr Freund wegen einer gefährlichen Körperverletzung vor Gericht, nun saß die damalige Zeugin auf der Anklagebank. Weil Richter Christoph Lehmann das mildere Jugendstrafrecht anwendete, kam die Angeklagte mit einem blauen Auge davon – das Gericht verhängte 30 gemeinnützige Arbeitsstunden und eine Woche Jugendarrest. Zusätzlich muss die Verurteilte Beratungsstunden bei der Caritas wahrnehmen.