Ein Behördenbrief, der im Oktober letzten Jahres einer gut situierten Familie im nördlichen Landkreis ins Haus flatterte, sorgte dort für einen Schock: Der damals 18-jährige Sohn des Hauses soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Januar vergangenen Jahres in einem Festzelt im thüringischen Heldburg auf einer Bierbank stehend während eines Rammstein-Lieds den rechten Arm nach oben gestreckt haben. Damit zeigte er den „Hitlergruß“, der strafbar ist als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.