Ein Behördenbrief, der im Oktober letzten Jahres einer gut situierten Familie im nördlichen Landkreis ins Haus flatterte, sorgte dort für einen Schock: Der damals 18-jährige Sohn des Hauses soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Januar vergangenen Jahres in einem Festzelt im thüringischen Heldburg auf einer Bierbank stehend während eines Rammstein-Lieds den rechten Arm nach oben gestreckt haben. Damit zeigte er den „Hitlergruß“, der strafbar ist als Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Amtsgericht Haßfurt Junger Haßfurter zeigt Hitlergruß mit Folgen
Martin Schweiger 12.03.2025 - 17:55 Uhr