Amtsgericht Haßfurt Katzenrettung mit Mofa endet vor Gericht

Martin Schweiger
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Eines Nachts wundern sich die Ordnungshüter nicht schlecht: Auf einem Mofa befindet sich nicht nur dessen Fahrerin, sondern auch noch eine Samtpfote. Doch sanftmütig zeigt sich deren alkoholisierte Besitzerin eher weniger.

 
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Rentweinsdorf/Haßfurt - Die Wut ihres Ex-Mannes nach einem Streit im März dieses Jahres muss groß gewesen sein. Um dessen Katze vor ihm zu schützen, nahm eine nun angeklagte 46-Jährige das Tier kurzerhand auf ihrem Mofa mit, um es vor einem möglichen Wutausbruch ihres Ex zu bewahren.

Kurz vor Mitternacht wurde sie von einer Polizeistreife angehalten. Weil sie später ermittelte 1,6 Promille Alkohol intus hatte, die Polizeibeamten attackierte, gegen sie Widerstand leistete und sie beleidigte, musste sich die Arbeiterin aus dem nördlichen Landkreis am Donnerstag am Amtsgericht verantworten, das die siebenfach vorbestrafte Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von sechseinhalb Monaten verurteilte. Als Auflage muss sie unter anderem 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Laut Anklageschrift hatte die Angeklagte bei der nächtlichen Polizeikontrolle weder eine Prüfbescheinigung noch eine Betriebserlaubnis dabei. Die Beamten fuhren die Mofafahrerin daher nach Hause, um sich die Papiere zeigen zu lassen. Daheim angekommen, soll die Angeklagte versucht haben, einem Beamten eine Tür vor der Nase zuzuschlagen und mit der linken Hand dessen Kollegen zu schlagen, was jedoch beides nicht gelang. Zudem soll sie die Ordnungshüter als „Arschlöcher“ tituliert haben.

Als die Polizisten sie zu Boden brachten, um sie zu fesseln, soll sich die Angeklagte versteift und gewunden haben, um der Fesselung zu entgehen. Eine Blutprobe im Krankenhaus Ebern ergab die hohe Alkoholisierung der Frau.

Den hohen Alkoholpegel erklärte die Angeklagte mit der familiären Ausnahmesituation, in der sie sich damals befunden habe. Nach dem Streit mit ihrem Ex um das Sorgerecht ihrer Kinder habe sie wieder einmal Alkohol getrunken. Sie sei des Öfteren bereits von ihm geschlagen worden, weshalb sie sich schließlich vor 14 Jahren von ihm getrennt habe und in den Alkohol abgerutscht sei. Dass sie die Beamten damals beleidigte, gab sie zu. Handgreiflich sei sie jedoch nicht geworden.

Einer der beiden Polizeibeamten sei ihr bekannt. Er habe sie schon mehrfach willkürlich „raus gezogen“ und sei sehr unfreundlich gewesen. Dem widersprach der Beamte im Zeugenstand. Er habe die Angeklagte damals zum ersten Mal gesehen, gab er zu Protokoll. Er bestätigte die Vorwürfe aus der Anklageschrift.

Eine zweite Streife sei damals hinzugekommen, um die widerspenstige Angeklagte festnehmen zu können, die vor Gericht keine Unbekannte ist. Verurteilt wurde sie bereits wegen Verkehrsdelikten, Falschaussage, Betrug und Beleidigung. Weil sie schon einschlägig vorgeahndet ist, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von siebeneinhalb Monaten plus 100 Stunden Arbeitsauflage. Verteidigerin Marleen Basler hielt sechs Monate auf Bewährung für ausreichend, da die Polizeibeamten „sehr geradlinig“ reagiert hätten. Richterin Anne Völkl glaubte dem Polizeibeamten, der ohne Belastungseifer ausgesagt habe. Die Angeklagte habe hingegen gelogen, da sie behauptete, den Polizisten gekannt zu haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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