Einer der beiden Polizeibeamten sei ihr bekannt. Er habe sie schon mehrfach willkürlich „raus gezogen“ und sei sehr unfreundlich gewesen. Dem widersprach der Beamte im Zeugenstand. Er habe die Angeklagte damals zum ersten Mal gesehen, gab er zu Protokoll. Er bestätigte die Vorwürfe aus der Anklageschrift.
Eine zweite Streife sei damals hinzugekommen, um die widerspenstige Angeklagte festnehmen zu können, die vor Gericht keine Unbekannte ist. Verurteilt wurde sie bereits wegen Verkehrsdelikten, Falschaussage, Betrug und Beleidigung. Weil sie schon einschlägig vorgeahndet ist, forderte der Staatsanwalt eine Bewährungsstrafe von siebeneinhalb Monaten plus 100 Stunden Arbeitsauflage. Verteidigerin Marleen Basler hielt sechs Monate auf Bewährung für ausreichend, da die Polizeibeamten „sehr geradlinig“ reagiert hätten. Richterin Anne Völkl glaubte dem Polizeibeamten, der ohne Belastungseifer ausgesagt habe. Die Angeklagte habe hingegen gelogen, da sie behauptete, den Polizisten gekannt zu haben. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.