Als sein Freund zuerst von einem Betrunkenen angepöbelt wurde und dann von diesem auch noch eine Watschn abkriegte, fackelte ein 18-Jähriger nicht lange und schlug zurück. Diese Reaktion, sagte Amtsgerichtsdirektorin Ursula Redler, sei wohl nicht ganz in Ordnung gewesen, aber: Es habe sich offenbar um eine Tat im „Grenzbereich der Nothilfe“ gehandelt. Deshalb ging der angeklagte Jugendliche im Prozess um eine Körperverletzung straffrei aus.