Als sein Freund zuerst von einem Betrunkenen angepöbelt wurde und dann von diesem auch noch eine Watschn abkriegte, fackelte ein 18-Jähriger nicht lange und schlug zurück. Diese Reaktion, sagte Amtsgerichtsdirektorin Ursula Redler, sei wohl nicht ganz in Ordnung gewesen, aber: Es habe sich offenbar um eine Tat im „Grenzbereich der Nothilfe“ gehandelt. Deshalb ging der angeklagte Jugendliche im Prozess um eine Körperverletzung straffrei aus.
Amtsgericht Haßfurt Kinnhaken in der Disco bleibt ohne Folgen
Manfred Wagner 02.04.2026 - 09:00 Uhr