Haßfurt/Ebelsbach - Manche Hunde haben an den Läufen sogenannte „Wolfskrallen“. Diese sitzen so weit oben am Mittelfuß, dass der Hund sie nicht zum Laufen verwenden kann und sie somit keine Funktion haben. Dennoch ist es in Deutschland verboten, sie grundlos operativ zu entfernen. Ein 51-jähriger Hundebesitzer aus dem Maintal tat es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft dennoch. Er erhielt einen Strafbefehl, gegen den er Einspruch einlegte und sich daher am Donnerstag am Amtsgericht wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten musste.