Friedlich saß ein 64-jähriger Rentner aus dem nördlichen Landkreis am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Friedlich deshalb, weil er morgens um 10 Uhr noch nüchtern war. Denn wenn er Alkohol trinkt, kann sich sein Gemütszustand verändern. Das ergab auch der Verlauf der Verhandlung in Haßfurt. An einem Tag im August dieses Jahres hatte er beispielsweise viel Alkohol getrunken: mehrere Flaschen Bier, zwei Flachmänner und einen Tetra-Pack Wein nach eigener Aussage. Gegen 19 Uhr abends kommt es zum Streit mit seiner 68-jährigen Mitbewohnerin. Dabei schlägt er der Witwe mit rund 2,3 Promille Alkohol intus mit der Faust auf den Hinterkopf und fügt der Rentnerin dabei Schmerzen zu. Die Quittung für seine Tat erhielt er nun von Richter Patrick Keller, der den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu 30 Euro, also 1200 Euro, verurteilte.