Haßfurt - Für Amtsrichter Ralf Hofmann war die Sache nach Aktenlage glasklar: Ein 24-jähriger Arbeitsloser war beim Einparken an ein anderes Auto gestoßen und der Fahrer hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt – ein klassischer Fall von Fahrerflucht. Von daher hatte der Einspruch des Betroffenen gegen den Strafbefehl in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings wurde die Höhe der Geldstrafe von ursprünglich 1250 auf nunmehr 375 Euro erheblich reduziert, weil berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte arbeitslos ist.