Amtsgericht Haßfurt Missgeschick mit Folgen

Manfred Wagner

Angefahren und abgehauen: Ein 24-Jähriger muss sich vor dem Haßfurter Amtsgericht wegen Unfallflucht verantworten.

 
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Ein 24-jähriger Arbeitsloser war beim Einparken an ein anderes Auto gestoßen und hatte sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt. Foto: dpa/David Ebener

Haßfurt - Für Amtsrichter Ralf Hofmann war die Sache nach Aktenlage glasklar: Ein 24-jähriger Arbeitsloser war beim Einparken an ein anderes Auto gestoßen und der Fahrer hatte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt – ein klassischer Fall von Fahrerflucht. Von daher hatte der Einspruch des Betroffenen gegen den Strafbefehl in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Allerdings wurde die Höhe der Geldstrafe von ursprünglich 1250 auf nunmehr 375 Euro erheblich reduziert, weil berücksichtigt wurde, dass der Angeklagte arbeitslos ist.

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Das Missgeschick ereignete sich am 17. September letzten Jahres gegen 12.35 Uhr auf dem Parkplatz Tränkberg in Haßfurt. An diesem Freitag war der Angeklagte zusammen mit zwei Freunden unterwegs. Beim Einparken seines Fiat Punto verschätzte er sich und rempelte mit der vorderen rechten Stoßstange gegen einen auf dem benachbarten Parkplatz stehenden Audi. Wie der Fahrer vor Gericht aussagte, will er den Anstoß nicht bemerkt haben.

Doch eine in der Nähe stehende Frau hatte sehr wohl den Aufprall gehört und als sie sah, dass der Unfallverursacher einfach wegging, rief sie die Polizei. Die kurz darauf eintreffenden Beamten stellten dann zweifelsfrei fest, dass es tatsächlich den Parkrempler gegeben hatte. Wie sich im Nachhinein herausstellte, war dadurch an dem Audi ein Sachschaden von rund 1800 Euro entstanden.

Im Dezember letzten Jahres erhielt der Arbeitslose Post von der Staatsanwaltschaft. Der Brief enthielt einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 1250 Euro. Bei diesen Strafbefehlen ist es üblich, dass der Staatsanwalt ohne weitere Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen die Höhe des Tagessatzes - im vorliegenden Fall also 50 Euro - schätzt. Da der Mann aber aufgrund seiner Arbeitslosigkeit nur eine staatliche Unterstützung von gut 400 Euro monatlich erhält, reduziert sich die Tagessatzhöhe auf 15 Euro.

Insofern hat sich der Einspruch des Beschuldigten also doch gelohnt. Das Gericht räumte ihm zudem ein, dass er die Geldstrafe von 375 Euro ab 1. April in monatlichen Raten von 50 Euro abstottern darf.

Zusätzlich muss er für drei Monate seinen Führerschein abgeben. Nach dieser Zeit erhält er seine Fahrerlaubnis zurück, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Alle Verfahrensbeteiligten signalisierten, dass sie mit dem Richterspruch einverstanden sind.