Amtsgericht Haßfurt Misslungenes Drogengeschäft

Martin Schweiger
Amtsgericht Haßfurt Foto: Archiv

Für ein neues Handy hat ein 23-Jähriger geplant, Drogen in einer Diskothek zu verkaufen.

 
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Weil er mit 45 Gramm der Droge Amphetamin erwischt wurde, hat das Amtsgericht am vergangenen Mittwoch einen Angeklagten zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Sein übermüdetes Aussehen wurde dem 23-jährigen Arbeiter aus dem Maintal zum Verhängnis. Als ein aufmerksamer Polizeibeamter am 30. Oktober vergangenen Jahres frühmorgens um 7.30 Uhr die Gaststätte der Euro-Raststätte in Knetzgau betrat, fiel ihm der Angeklagte sofort ins Auge. „Er sah fertig aus“, sagte der Polizist als Zeuge vor Gericht. Als der 23-Jährige dann auch noch nervös in seine Jackentasche griff, weckte dies das Misstrauen des Ordnungshüters. Er durchsuchte den Verdächtigen und fand dabei in der Jackentasche des Angeklagten eine Tüte mit Amphetaminpulver („Speed“) im Wert von 360 Euro, sowie zwei Druckverschlusstütchen mit je einer Konsumeinheit Amphetamin und Meth-Amphetamin in dessen Geldbeutel.

Den Stoff habe er am Vortag in Bamberg gekauft, sagte der Angeklagte den Polizeibeamten. Einen Teil der Drogen wollte er in einer Haßfurter Diskothek weiterverkaufen, um sich damit ein neues Handy zu finanzieren. Das Meth-Amphetamin sei eine kostenlose Probepackung seines Lieferanten gewesen, dessen Namen er aus Angst vor Repressionen nicht nannte. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung mit einer Hundestaffel fanden die Einsatzkräfte eine weitere geringe Menge an Amphetamin.

Ganz unbekannt ist der Angeklagte bei Gericht nicht. Vor zwei Jahren wurde er bereits vom Amtsgericht in Bamberg wegen eines Drogendelikts verurteilt. Die Anklagevertreterin forderte eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen plus einer Geldauflage von 2 000 Euro. Der Angeklagte, der ohne Verteidiger erschienen war, stellte keinen Antrag.

Richter Christoph Gillot ging in seinem Urteil mit sechs Monaten auf Bewährung über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Als Auflage muss der verurteilte Arbeiter 2 000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz Haßberge zahlen. Außerdem muss er die Hände von Drogen lassen und eine Suchtberatungsstelle aufsuchen. „Die Bewährungsauflagen sind keine Schikane, sondern eine Chance“, klärte er den Verurteilten anschließend auf. Der will sich noch überlegen, ob er das ausgesprochene Urteil annimmt.

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