Amtsgericht Haßfurt Parkrempler kommt teuer zu stehen

Manfred Wagner

Das Amtsgericht in Haßfurt hatte sich in einer Verhandlung in dieser Woche mit einer nächtlichen Fahrerflucht nach einem Rempler gegen einen VW-Bus zu befassen. Am Ende stehen 2000 Euro Geldstrafe und fünf Monate Fahrverbot.

 
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Keine Vorstrafen, aber ein hoher Schaden: Der Angeklagte konnte somit nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

„Wenn Sie mit ihrem Fahrzeug einmal irgendwo hängenbleiben und einen Schaden anrichten, fahren Sie bloß nicht einfach weiter nach dem Motto: Augen zu und durch!“ Diesen eindringlichen Rat erteilte Strafrichter Christopher Lehmann einer Schulklasse auf den Zuhörerbänken im Amtsgericht unmittelbar vor Beginn einer Verhandlung. Wegen einer Fahrerflucht – die Juristen sprechen in diesem Fall von einer unerlaubten Entfernung vom Unfallort – war ein 30-jähriger Lagerist aus dem Maintal angeklagt. In dem Prozess ging es in erster Linie nicht um schuldig oder unschuldig, sondern um die Höhe der Strafe. Das Urteil: 2000 Euro Geldstrafe und fünf Monate Fahrverbot.

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Was war geschehen? Der Lagerist ist aktiver Fußballer und wie jeden Freitagnachmittag war er auch am 29. Juli letzten Jahres beim Training. Danach setzten sich etliche der miteinander befreundeten Kicker noch in gemütlicher Runde zusammen. Als dann der Angeklagte aufbrach, um nach Hause zu fahren, war es schon ziemlich spät. Gegen zwei Uhr in der Nacht stieg er in seinen Ford Focus. Beim Ausparken stieß er gegen einen VW-Bus. Durch den Aufprall entstand an der Schiebetür des Transporters eine Delle. Obwohl er wusste, dass das beschädigte Fahrzeug einem seiner Fußballkameraden gehörte, meldete er sich nicht sofort bei diesem. Vielmehr fuhr er nach Hause und nahm sich vor, dem Kumpel am nächsten Morgen Bescheid zu sagen. Als er dann am Samstagmorgen in sein Handy schaute, sah er sofort das, was er in der Nacht angerichtet hatte. Denn der Fahrer des VW-Busses hatte in der Chat-Gruppe der Fußballer ein entsprechendes Foto gepostet mit der Frage, ob irgendjemand was mitgekriegt habe. Daraufhin meldete sich sofort der Unfallverursacher. Dumm nur, dass die Sache bereits der Polizei mitgeteilt worden war. Deshalb setzten sich die Mühlen der Justiz in Bewegung und der Lagerist erhielt Ende letzten Jahres einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 50 Euro Geldstrafe, verbunden mit einer achtmonatigen Sperre der Fahrerlaubnis. Die Straftat selber wurde vor Gericht nicht bestritten, aber gegen die Rechtsfolge, also gegen die Strafhöhe legte der Verteidiger Alexander Wessel erfolgreich Einspruch ein.

Obwohl der Beschuldigte bislang keine Vorstrafen hat, sah der Strafrichter bei der Höhe des angerichteten Schadens von rund 4000 Euro keine Möglichkeit, das Verfahren ohne Verurteilung einzustellen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden antwortete der Angeschuldigte, dass seine Arbeitsstelle rund 20 km von seinem Wohnort entfernt liege. Mit seinem E-Bike könne er es in rund einer Stunde erreichen, sagte er ergänzend. Notfalls würde ihn auch seine Freundin zu seinem Arbeitsplatz bringen.

Wie Rechtsanwalt Wessel hielt auch der Richter die achtmonatige Sperre der Fahrerlaubnis und eine nachfolgende neue Beantragung bei der Führerscheinstelle im Landratsamt für etwas zu hoch gegriffen. Von daher beließ er es bei dem fünfmonatigen Fahrverbot. Danach kriegt er sofort wieder den Führerschein. „So lange haben Sie nun auf dem Fahrrad Zeit, um zu erkennen, wie dumm Sie sich verhalten haben“, meinte er abschließend zu dem Verurteilten. Dieser zeigte sich zusammen mit seinem Anwalt sehr zufrieden über den Richterspruch und erklärte, keine Berufung einzulegen.