Was war geschehen? Der Lagerist ist aktiver Fußballer und wie jeden Freitagnachmittag war er auch am 29. Juli letzten Jahres beim Training. Danach setzten sich etliche der miteinander befreundeten Kicker noch in gemütlicher Runde zusammen. Als dann der Angeklagte aufbrach, um nach Hause zu fahren, war es schon ziemlich spät. Gegen zwei Uhr in der Nacht stieg er in seinen Ford Focus. Beim Ausparken stieß er gegen einen VW-Bus. Durch den Aufprall entstand an der Schiebetür des Transporters eine Delle. Obwohl er wusste, dass das beschädigte Fahrzeug einem seiner Fußballkameraden gehörte, meldete er sich nicht sofort bei diesem. Vielmehr fuhr er nach Hause und nahm sich vor, dem Kumpel am nächsten Morgen Bescheid zu sagen. Als er dann am Samstagmorgen in sein Handy schaute, sah er sofort das, was er in der Nacht angerichtet hatte. Denn der Fahrer des VW-Busses hatte in der Chat-Gruppe der Fußballer ein entsprechendes Foto gepostet mit der Frage, ob irgendjemand was mitgekriegt habe. Daraufhin meldete sich sofort der Unfallverursacher. Dumm nur, dass die Sache bereits der Polizei mitgeteilt worden war. Deshalb setzten sich die Mühlen der Justiz in Bewegung und der Lagerist erhielt Ende letzten Jahres einen Strafbefehl über 40 Tagessätze zu je 50 Euro Geldstrafe, verbunden mit einer achtmonatigen Sperre der Fahrerlaubnis. Die Straftat selber wurde vor Gericht nicht bestritten, aber gegen die Rechtsfolge, also gegen die Strafhöhe legte der Verteidiger Alexander Wessel erfolgreich Einspruch ein.