Der zweite 21-jährige Polizeibeamte, der damals im Einsatz war, war damals als Auszubildender dabei. Er habe damals angenommen, am Unfallort zu sein, gab er zu Protokoll. Er habe nicht mit den Unfallbeteiligten gesprochen, sondern Bilder und Skizzen gemacht.
Eine Zeugin sagte, sie sei ab Stöckach hinter dem Unfallverursacher hergefahren. Der sei immer wieder auf die linke Fahrbahn abgekommen. Nach dem Unfall sei er weitergefahren, obwohl ein Anhalten dort gefahrlos möglich gewesen wäre.
Der Geschädigte sagte im Zeugenstand, dass es ein heißer Sommertag gewesen sei. Er vermutete, dass die Beamten „kein Fass aufmachen“ wollten. Er habe viermal auf einen Alkoholtest bei dem Unfallverursacher bestanden, der schließlich negativ ausfiel. Sein Anwalt habe Anzeige gegen die beiden Beamten erstattet, vor allem und den Sachverhalt aufzuklären und den Schaden voll von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt zu bekommen. Der Schaden in Höhe von 2650 Euro sei dann auch komplett übernommen worden, sagte der Geschädigte.
Richter Martin Kober erachtete den Fall nicht als typische Strafvereitelung und schlug eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vor, der Staatsanwalt Alexander Baum und die Angeklagten zustimmten. Als Auflage muss der 29-jährige Beamte 4000 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen. Der 21-Jährige muss 2000 Euro an den Kindergarten Happertshausen zahlen.