Amtsgericht Haßfurt Polizist muss sich verantworten

Martin Schweiger
  Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Weil er eine Unfallflucht nicht angezeigt haben soll, stand der Beamte nun vor Gericht. Der Vorwurf: versuchte Strafvereitelung.

 
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Haßfurt - Ein Verkehrsunfall am 4. Juli vergangenen Jahres zwischen Stöckach und Eichelsdorf hatte für zwei Polizeibeamte am Montag, 2. August, ein Nachspiel am Amtsgericht. Die beiden Ordnungshüter hatten damals zwar den Unfall aufgenommen, jedoch keine Ermittlungen wegen einer erfolgten Unfallflucht durchgeführt. Daher mussten sie sich wegen versuchter Strafvereitelung im Amt verantworten.

Der Unfall geschah auf Höhe einer Parkbucht zwischen den beiden Orten in den Haßbergen. Ein damals 80-jähriger Fahrer eines VW-Golf kam nach links von seiner Fahrspur ab und streifte den Mercedes eines entgegenkommenden Fahrers. Dabei wurden die Außenspiegel beider Fahrzeuge abgerissen. Doch anstatt anzuhalten, fuhr der 80-Jährige weiter.

Der geschädigte Mercedes AMG-Fahrer verfolgte ihn, überholte ihn und bremste ihn in Eichelsdorf aus, in dem er sein Auto vor dem VW querstellte. Da die Beifahrerin des VW anschließend drohte, den Geschädigten anzuzeigen, rief der von sich aus die Polizei, die wenig später eintraf.

Der 29-Jährige Beamte, der den Unfall aufnahm, sagte auf der Anklagebank, ihm sei damals gesagt worden, dass der Unfall zwischen Stöckach und Eichelsdorf passiert sei. Dort befänden sich Serpentinen, in denen ein Anhalten nicht sicher sei. Er habe daher nicht daran gedacht, wegen Unfallflucht zu ermitteln. Er gab zu, dass er damals falsch gehandelt habe. Er hätte den Staatsanwalt informieren müssen und die Unfallstelle checken müssen.

Den Vorwurf, eine Straftat vereitelt haben zu wollen oder dies versucht zu haben, wies er von sich. Dazu habe sein Mandant auch gar kein Motiv gehabt, ergänzte Verteidiger Burkard Hofmann. Denn er habe den Unfallverursacher überhaupt nicht gekannt.

Der zweite 21-jährige Polizeibeamte, der damals im Einsatz war, war damals als Auszubildender dabei. Er habe damals angenommen, am Unfallort zu sein, gab er zu Protokoll. Er habe nicht mit den Unfallbeteiligten gesprochen, sondern Bilder und Skizzen gemacht.

Eine Zeugin sagte, sie sei ab Stöckach hinter dem Unfallverursacher hergefahren. Der sei immer wieder auf die linke Fahrbahn abgekommen. Nach dem Unfall sei er weitergefahren, obwohl ein Anhalten dort gefahrlos möglich gewesen wäre.

Der Geschädigte sagte im Zeugenstand, dass es ein heißer Sommertag gewesen sei. Er vermutete, dass die Beamten „kein Fass aufmachen“ wollten. Er habe viermal auf einen Alkoholtest bei dem Unfallverursacher bestanden, der schließlich negativ ausfiel. Sein Anwalt habe Anzeige gegen die beiden Beamten erstattet, vor allem und den Sachverhalt aufzuklären und den Schaden voll von der Versicherung des Unfallverursachers bezahlt zu bekommen. Der Schaden in Höhe von 2650 Euro sei dann auch komplett übernommen worden, sagte der Geschädigte.

Richter Martin Kober erachtete den Fall nicht als typische Strafvereitelung und schlug eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage vor, der Staatsanwalt Alexander Baum und die Angeklagten zustimmten. Als Auflage muss der 29-jährige Beamte 4000 Euro an den Jugendhilfefonds Haßberge zahlen. Der 21-Jährige muss 2000 Euro an den Kindergarten Happertshausen zahlen.

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