Was vielen nicht klar ist: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die man nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad begehen kann. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Ein arbeitsloser und mit Drogenproblemen kämpfender 54-jähriger Mann aus dem Maintal wurde im Juni dieses Jahres von der Polizei sturzbetrunken vom Rad geholt. Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe von 450 Euro.
Amtsgericht Haßfurt Reduziert Strafe für schwer kranken Mann
Manfred Wagner 23.11.2024 - 11:00 Uhr