Amtsgericht Haßfurt Reue wegen falscher Fuffziger

Manfred Wagner

Ein Prozess wegen Geldfälschung endet mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Der Angeklagte hatte die Fälschungen im Internet gekauft und in Verkehr gebracht.

 
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Am 8. Januar 2018 bestellte der Angeklagte im sogenannten „Darknet“ bei einem Mann in Österreich Falschgeld. Eine Zeit lang geht der Betrug gut, dann fliegt er auf. Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Haßfurt - Ein nicht alltäglicher Prozess wegen Geldfälscherei wurde Ende der vergangenen Woche am Amtsgericht der Kreisstadt verhandelt. Angeklagt war ein 25-jähriger gelernter Einzelhandelskaufmann, der mit seiner Lebensgefährtin und einem Kleinkind im Maintal lebt. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er sechs gefälschte 50-Euro-Scheine erworben und in den Verkehr gebracht hatte. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot verurteilte den Mann zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe mit etlichen Auflagen und Weisungen.

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Laut der vom Staatsanwalt verlesenen Anklageschrift liegt der Tatzeitpunkt bereits mehr als drei Jahre zurück. Am 8. Januar 2018 bestellte der Angeklagte im sogenannten „Darknet“ bei einem Mann in Österreich das Falschgeld. Beim Darknet, wörtlich „Dunkelnetz“, handelt es sich um ein anonymes Netz. Dieses nutzen zum einen Personen, die Wert darauf legen, dass ihre Daten verschlüsselt und anonym übertragen und gespeichert werden.

Zum anderen kann man im Darknet illegale Geschäfte im Drogen- und Waffengeschäft tätigen oder relativ leicht an kinderpornografisches Material kommen. Oder, wie im vorliegenden Fall, an Falschgeld. Aus diesem Grund wurden hier die Ermittlungen von der in Bamberg ansässigen und für ganz Bayern zuständigen Generalstaatsanwaltschaft „Cybercrime“ geführt.

Am 10. Januar 2018, also bereits zwei Tage nach der Bestellung und Bezahlung, nahm der damals in Ausbildung befindliche Angeklagte die Fälschungen per Post in Empfang. Mit einem der falschen Fünfziger zahlte er tags darauf in einer Tankstelle, ein weiterer landete bei der Fast-Food-Kette Burger King. Die restlichen vier Scheine nahm er mit zu seiner Ausbildungsstelle bei einem Discounter. Während er an der Kasse saß, tauschte er die falschen gegen echte Geldscheine aus. Wohl, um vollends den Verdacht von sich abzulenken, informierte er sodann seinen Chef, dass er Falschgeld in der Kasse entdeckt habe.

Trotz dieser Finte kam ihm die Polizei auf die Schliche, denn im Laufe des Jahres 2018 flog der Geldfälscher in Österreich auf. Er wurde festgenommen und all seine Computer und Unterlagen beschlagnahmt. Bei der Auswertung durch die Spezialisten der Polizei stellte sich heraus, dass er einen schwunghaften Handel mit seinen Blüten betrieben hatte. Eine der zahlreichen Spuren führte in den Haßbergkreis. So kam es Anfang Dezember 2018 zur Hausdurchsuchung bei dem Beschuldigten, wobei allerdings kein weiteres Falschgeld, sondern nur eine geringe Menge von 1,8 Gramm Marihuana gefunden wurde.

Im Auftrag des Angeschuldigten verlas dessen Verteidiger Willy Marquardt ein umfassendes Geständnis, verbunden mit einer Entschuldigung an alle Geschädigten. Den angerichteten Schaden von insgesamt 600 Euro hat der junge Mann zwischenzeitlich wiedergutgemacht. Er betonte, seinen Fehltritt von damals aufrichtig zu bereuen. Zurzeit ist er arbeitslos. Seine letzte feste Arbeitsstelle in einer Fabrik gab er im September letzten Jahres auf, um selbstständig mit Aktien an der Börse zu handeln. Das dafür nötige Startgeld erlöste er durch den Verkauf seines S-Klasse-Mercedes.

Allerdings währte der Traum vom schnellen Geld nicht lange. Bereits im Januar dieses Jahres erlitt er durch eine Korrektur an der US-Börse Schiffbruch und büßte fast sein gesamtes investiertes Kapital ein.

Da der Mann bislang straffrei durchs Leben ging, er alles umfassend gestand, den angerichteten Schaden wieder gutmachte und da es sich nur um eine überschaubare Summe handelte, plädierte sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger auf einen minder schweren Fall.

Während der Vertreter der Anklage von einer „dummen Idee“ sprach und eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten forderte, hielt Rechtsanwalt Marquardt eine Geldstrafe für ausreichend. Der Advokat sagte, dass sein Klient aus „Unüberlegtheit und Unreife“ gehandelt hätte.

Nach eingehender Beratung verhängte das Schöffengericht die bereits erwähnte Freiheitsstrafe, die für drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zusätzlich muss der Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und darf nicht mehr im Darknet surfen. Um dieses Verbot durchzusetzen, muss er einen Bewährungshelfer auch unangekündigt in seine Wohnung lassen und ihm den Zugang zu seinem PC oder Laptop ermöglichen. Diese Weisung hat für den Amtsgerichtsdirektor eine zentrale Bedeutung, denn er charakterisierte den Geldfälscher als jemanden, der gerne „ein großer Fisch“ sein wollte. Er neige dazu, nicht nur „Luftschlösser zu bauen, sondern auch gleich darin einzuziehen.“ Das Urteil des Schöffengerichts ist noch nicht rechtskräftig.