Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen einen 54-jährigen Landwirt aus dem nördlichen Landkreis, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts saß, wiegen schwer: Im Zeitraum von Februar 2020 bis zum 14. November 2022 soll er ein Rind gehalten haben, das unter einem Klauensohlengeschwür, Liegeschwielen und Abszessbildung litt. Vom 5. Oktober 2022 bis zum 11. November 2022 soll sich kein Tierarzt um das erkrankte Tier gekümmert haben. Am 14. November 2022 musste es euthanasiert, also eingeschläfert, werden.