Eine nächtliche Radtour am 30. Mai vergangenen Jahres hatte am Mittwoch für einen 54-jährigen Arbeiter aus dem nördlichen Landkreis ein Nachspiel am Amtsgericht. Mit rund 1,4 Promille Alkohol in der Blutbahn war der Angeklagte damals mit seinem Fahrrad von Pfarrweisach in Richtung Ebern auf einem Radweg unterwegs. Dabei stand ihm auf dem dortigen Radweg ein Auto im Weg, das auf dem Radweg parkte. Er schob sein Fahrrad an dem Auto vorbei und berührte dabei den Außenspiegel, an dem Kratzer zurückblieben. Nach kurzer, aber heftiger Diskussion mit einem Fahrzeuginsassen fuhr der Angeklagte einfach weiter, was ein Fehler war.