Sein älterer Kompagnon hat bereits zwölf Vorstrafen quer durchs Strafgesetzbuch in seinem „Portfolio“. Auch er saß bereits hinter schwedischen Gardinen. „Das war beschissen. Des langt mer. Aber aus Fehlern lernt man“, gab er zu Protokoll.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte für beide Angeklagte eine einjährige Bewährungsstrafe. Beide Verteidiger erachteten jeweils acht Monate für ausreichend. Die Zeugenaussage des Geschädigten sei kein Glanzstück gewesen, sagte Wessel. Zudem sei sein Mandant damals so betrunken gewesen, dass er sich übergeben musste.
Richterin Anne Völkl verurteilte den 45-Jährigen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 30 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Der Jüngere wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Darin enthalten ist die Verurteilung vom Februar. Er muss 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Beide müssen außerdem zur Suchtberatung. „Sie haben überschwänglich gehandelt. Aus menschlicher Sicht ist es verständlich. Aber es war eine Straftat“, sagte die Vorsitzende abschließend.