Weil er seinen jungen Sohn auf den Hintern geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai des vergangenen Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb musste sich der vorbestrafte Mann wieder einmal vor Gericht verantworten.