Weil er seinen jungen Sohn auf den Hintern geschlagen haben soll, hat dessen Mutter den Vater, ihren Noch-Ehemann, im Mai des vergangenen Jahres angezeigt. Der 38-jährige Arbeiter aus dem Maintal erhielt in der Folge einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung, gegen den er Einspruch einlegte. Deshalb musste sich der vorbestrafte Mann wieder einmal vor Gericht verantworten.
Amtsgericht Haßfurt Schlag auf den Hintern des Sohnes
Martin Schweiger 23.04.2025 - 14:02 Uhr