Im Mittelpunkt des jüngsten Prozesses beim Amtsgericht in der Kreisstadt stand die Frage, ob es sich um versuchten Totschlag oder lediglich um eine Bedrohung handelte. Richter Christoph Gillot neigte letztendlich zur Einschätzung der Bedrohung. Aufgrund der mehrfachen Vorstrafen des arbeitslosen Angeklagten und seiner laufenden Bewährung zum Tatzeitpunkt, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat ohne Bewährung verurteilt.