Weil er dafür verantwortlich ist, dass im November 2021 sowie im März 2022 erhebliche Mengen Schmutzwasser aus seiner Sickergrube in einen Bach gelangten, war ein 61-jähriger selbstständiger Kaufmann wegen Gewässer- und Bodenverunreinigung vor dem Amtsgericht Haßfurt angeklagt. Er hatte zwar nicht selbst Hand angelegt, aber die Umweltsünde war von seinem Grundstück ausgegangen. Deshalb ging Richter Christoph Gillot von Fahrlässigkeit aus und fällte im Namen des Volkes einen Schuldspruch, der relativ selten angewendet wird: Eine kostenpflichtige Verwarnung, verbunden mit einer Geldstrafe von 4450 Euro „auf Bewährung“. Wie die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift vortrug, gab es zwei nachgewiesene Vorfälle, bei denen verunreinigtes Wasser aus der Klärgrube des Beschuldigten offenbar mit einer Pumpe in einen Bach abgegeben wurde. In den daraufhin untersuchten Gewässerproben wurden erhöhte Konzentrationen von Ammonium und Phosphat festgestellt. Ein hoher Phosphatgehalt begünstigt jedoch die gefürchtete Algenblüte, was zu einer Sauerstoffverknappung führt und alle Wasserlebewesen bedroht.