Amtsgericht Haßfurt Urteil: Maximal ein Bier täglich

Manfred Wagner
Ein 43-Jähriger musste sich wegen dreifacher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht in Haßfurt verantworten. Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Ein 43-jähriger Baggerfahrer greift schwer betrunken eine sechsköpfige Jugendgruppe an. Das Urteil am Amtsgericht in Haßfurt sieht für den Angeklagten nicht nur eine Geldstrafe vor – sondern auch eine Änderung seiner Trinkgewohnheiten.

 
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An einem lauen Sommerabend im letzten Jahr – es war der erste Samstag im August – wollten sechs Jugendliche fröhlich feiern. Mit zwei Bollerwagen – einer voll mit Bier, Wein und Schnaps, auf dem anderen stand eine mächtige Musikbox - zogen sie zum Haßfurter Flugplatz. Dort fand das heitere Treiben schnell ein Ende: Ein vielfach vorbestrafter 43-jähriger, schwer betrunkener Baggerfahrer mischte die junge Truppe gehörig auf und wurde nach verbalen Beleidigungen auch handgreiflich. Wegen dreifacher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung verurteilte ihn das Amtsgericht der Kreisstadt zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe, verbunden mit einer 2000-Euro-Geldstrafe sowie der Auflage, künftig maximal ein Bier täglich zu konsumieren.

Die Rekonstruktion des genauen Tatablaufes gestaltete sich ziemlich schwierig, weil zur Tatzeit im letzten Sommer alle Beteiligten mehr oder weniger blau waren. Nachdem zwei Zeugen gehört worden waren, stellte sich heraus, dass damals die Gruppe spätabends zwischen 22 und 23 Uhr am Flugplatzgelände angekommen war. Alle waren bestens gelaunt und der Alkohol floss in Strömen. Aber dann kam der Baggerfahrer. Irgendwie fühlte er sich wohl gestört und beschimpfte die Jugendlichen gleich mit den Worten: „Na, ihr kleinen Wichser!“ Als er die Schnapsflaschen im Bollerwagen sah, fackelte er nicht lange. Ungefragt schnappte er sich gleich eine und setzte zu einem ordentlichen Zug an.

Dabei blieb es aber nicht. Vielmehr schubste er ein 16-jähriges Mädchen, das auf der Musikbox saß, so stark, dass diese zu Boden stürzte und sich Schürfwunden am Ellenbogen zuzog. Als sie sich wieder aufrappelte und dem älteren Mann heftige Vorwürfe machte, packte dieser sie sogar am Hals und beschimpfte sie als Schlampe. Ihr Freund (18), der dazwischengehen wollte, kriegte einen Faustschlag in den Bauch ab.

Und das war immer noch nicht das Ende. Nachdem das Mädchen ihm entgegenhielt, dass sie die Beleidigungen auf ihrem Handy dokumentiert habe, packte der rabiate Mann kurzerhand das Mobiltelefon und warf es wütend auf den Boden. An dem neuen Gerät entstand dadurch ein Totalschaden von rund 900 Euro. Jetzt endlich reichte es den Teenagern und sie riefen die Polizei.

Vor Gericht gab der 43-Jährige an, dass er an dem fraglichen Samstag schon über lange Zeit immer wieder Bier und Schnaps getrunken habe. An den Vorfall selber wollte er sich nicht mehr erinnern können, schloss aber keineswegs aus, dass er damals völlig von der Rolle gewesen sei. „Ich will für das, was ich gemacht habe, geradestehen“, betonte er. Bei dem 18-Jährigen, den er in den Bauch geschlagen hatte, entschuldigte er sich in aller Form und übergab ihm ein Schmerzensgeld von 200 Euro.

Der Baggerfahrer ist bei Justitia kein Unbekannter. Sein Vorstrafenregister umfasst elf Einträge. Etliche Male erwischte man ihn betrunken hinter dem Steuer, aber es gab auch Verurteilungen wegen Körperverletzungen. Vor längerer Zeit saß er wegen seiner Fehltritte sogar im Knast. Während die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer eine sechsmonatige Bewährungsstrafe forderte, hielt Steffen Vogel als Verteidiger eine Geldstrafe für ausreichend. Sein Mandant, so der Anwalt, wolle einen echten Schlussstrich ziehen.

In seinem Urteil ging Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot mit der achtmonatigen Bewährungsstrafe sogar über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus. Zusätzlich muss der Verurteilte 2000 Euro an den Verein für Bewährungshilfe und Integration zahlen. Als weitere Auflage legte der Vorsitzende fest, dass der Mann zukünftig seinen Alkoholkonsum drastisch drosseln muss. Für ihn gilt: Täglich maximal 0,5 Liter Bier, wobei das Getränk höchstens 5,5 Prozent Alkoholgehalt enthalten darf. Die Polizei kann diese Auflage mit unangekündigten Alkoholtests überwachen.

Darüber hinaus muss der Verurteilte an einem Anti-Aggressions-Kurs teilnehmen. Der Richter sieht diese Weisungen nicht als Schikane, sondern als Hilfe. „Sie sind auf einem guten Weg“, sagte er bei der Urteilsbegründung zu dem Mann. Dieser nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.

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