Hat eine 40-jährige Mutter Angaben im Wohngeldantrag bewusst weggelassen oder nicht? Das Amtsgericht beantwortete diese Frage am Dienstag mit „Ja“ und verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss sie unter anderem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.