Amtsgericht Haßfurt Zweifel am Urheber des Veilchens

Manfred Wagner
Die Zeugenaussage der angeblich Geschlagenen enthielt so viele Widersprüche, dass nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Staatsanwältin einen Freispruch forderte. Foto: picture alliance / dpa/David Ebener

Eine 46-Jährige behauptet, von ihrem Ex-Partner geschlagen worden zu sein. Zahlreiche Widersprüche in ihrer Aussage führen zu einem Freispruch.

 
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Haßfurt - Wenn eine Frau der Polizei ein blaues Auge präsentiert und angibt, von ihrem Ex-Partner geschlagen worden zu sein, hat dieser normalerweise schlechte Karten. Bei der jüngsten Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht wegen Körperverletzung aber konnte sich der Angeklagte (51) über einen Freispruch freuen. Seine Verflossene verwickelte sich nämlich im Zeugenstand in dermaßen viele Widersprüche, dass weder Gericht noch Staatsanwältin ihr glaubten. Aus diesem Grund erfolgte ein Freispruch.

Laut dem verlesenen Anklagetext ging es um einen Vorfall, der sich Ende August letzten Jahres in einer kleinen Gemeinde im nordöstlichen Bereich des Haßbergkreises ereignete. Damals soll es zwischen dem Beschuldigten und der 46-jährigen Frau zuerst zu einem Streit, und dann zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei habe der Lkw-Fahrer die Frau mit der Faust aufs linke Auge geschlagen, was zu dem bekannten „Veilchen“ geführt habe. Aufgrund der Anzeige der Frau wegen Körperverletzung erhielt der Mann einen Strafbefehl über 2000 Euro. Weil er dagegen mit Hilfe seines Rechtsanwaltes Willy Marquardt Einspruch einlegte, kam es nun zu der öffentlichen Gerichtsverhandlung.

Um die Zusammenhänge zu verstehen, muss man wissen, dass die beiden – obwohl sie schon viele Jahre voneinander getrennt sind – drei gemeinsame Kinder haben. Diese sind zwischen 17 und 21 Jahre alt. Außerdem wohnen beide im selben Mietshaus in unterschiedlichen Wohnungen. An dem besagten Tag, so der Angeschuldigte, sei er zusammen mit zweien der Kinder nach Bayreuth gefahren. Gegen Viertel vor zehn Uhr sei er wieder zuhause angekommen und habe es sich gemütlich gemacht. Um halb zwölf Uhr in der Nacht habe es dann geklingelt und die Polizei habe vor der Tür gestanden. Dabei habe er seine Ex-Partnerin – zu der seit Langem das Tischtuch zerschnitten sei – an diesem Tag überhaupt nicht gesehen.

Die Frau dagegen behauptete, dass der Angeklagte über seinen Balkon auf den ihrigen gestiegen sei, dass es dann erst einmal eine Streiterei gegeben habe und dass sie dann in ihrer Wohnung geschlagen worden sei. Auf Nachfrage des Richters erklärte sie, in dieser Nacht nur einmal bei der Polizei angerufen zu haben. Diese Aussage wurde von einem Polizeibeamten widerlegt, der in dieser Nacht Dienst hatte. Tatsächlich hatte sich die Frau – in stark alkoholisiertem Zustand – fünf Mal auf der Polizeidienststelle in Ebern gemeldet.

Auch die Umstände, wie es zu der Verletzung gekommen sei, hatte sie damals anders geschildert. Laut Protokoll, das sie unterschrieben hatte, erfolgte der Faustschlag auf dem Balkon, nicht in der Wohnung. Die Juristen bezweifelten zudem, dass das blaue Auge von einer frischen Verletzung herrühren könne. Auf dem Foto dominiert nämlich eine gelbliche Verfärbung, die üblicherweise erst einige Zeit nach einem Schlag eintritt. Von daher hielten sie es für möglich, dass die Verletzung bereits viel früher entstanden sei.

Die Zeugenaussage der angeblich Geschlagenen enthielt so viele Widersprüche, dass nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Staatsanwältin einen Freispruch forderte. Auch Amtsgerichtsdirektor Christoph Gillot, der den Vorsitz hatte, schenkte der Zeugin keinen Glauben. Durch den Freispruch übernimmt die Staatskasse sowohl die Gerichtskosten als auch die Ausgaben des Angeklagten für den Rechtsanwalt. Da die Staatsanwältin selber einen Freispruch beantragt hatte, ist der Richterspruch rechtskräftig.

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