Die Staatsanwältin sprach von einer „jugendtypischen Verfehlung“. Wie die Vertreterin der Anklage vortrug, kontrollierte die Polizei die in Ebern wohnende Angeklagte vor einem knappen halben Jahr am 13. April kurz vor Mitternacht am Bahnhofsplatz in Lichtenfels. Als die Beamten die Taschen der Frau durchsuchten, fanden sie schnell das Tütchen mit dem verbotenen Rauschgift, mutmaßlich für den Eigenverbrauch bestimmt. Da es überhaupt keinen Zweck gehabt hätte, irgendwas abzustreiten, gab die Beschuldigte ohne weitere Ausflüchte alles zu. Von wem sie die Drogen erworben hatte, daran will sie sich nicht erinnern können. Sie sei damals sehr betrunken gewesen, gab sie zu Protokoll. Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe beleuchtete die persönlichen Verhältnisse des Teenagers. Nachdem sie die Hauptschule besucht hatte, stolperte sie mehrfach auf dem Weg in die Arbeits- und Berufswelt. Eine Ausbildung zur Sozialpflegerin brach sie ebenso ab wie eine Lehre zur Hotelfachkraft. Immerhin hat sie nun vor wenigen Tagen einen neuen Anlauf genommen und eine Ausbildung als Pflegefachkraft angefangen. Weiterhin gab sie an, ein eigenes Zimmer in einer Wohngemeinschaft zu haben. Trotz ihrer jungen Jahre hat sie Schulden von etwa 3000 Euro. Auf die Frage, woher diese Schulden denn stammen würden, antwortete sie: „Eine Zeit lang habe ich richtig viel Klamotten bestellt“.