Die Axt im Walde
Ein Security-Mitarbeiter erinnerte sich aber hinsichtlich des 23. März. Beide hätten sich benommen „wie die Axt im Walde“ und standen aufgrund dessen unter verstärkter Beobachtung. Nach dem mutmaßlichen Vorfall mit der Dame habe man beide nach draußen befördert. Von den dortigen Geschehnissen wollte der Security aber nichts mitbekommen haben – wohl aber ein Polizeibeamter der PI Kronach: Dieser schilderte die weiteren Geschehnisse auf dem Parkplatz. Seine Einschätzung: „Für ein vernünftiges Gespräch, wie wir es kennen, waren beide nicht zugänglich. Die Personen hatten – nach meiner Erfahrung als Polizist – wohl nicht nur dem Alkohol zugesprochen“ – und hatte mit dieser Einschätzung Recht: Blutproben bei beiden Krawallbrüdern wiesen neben Blutalkoholkonzentrationen von 1,5 respektive 1,3 Promille auch THC-Spuren auf.
Hinsichtlich des Vorfalls in Coburg gab der 25-Jährige an, sich aufgrund einer psychischen Störung und dem damaligen Absetzen seiner Psychopharmaka nicht mehr erinnern zu können; dennoch räumte er die Taten mit großem Bedauern ein. Direkt nach der Tat habe er sich für 30 Tage in das Bezirksklinikum Kutzenberg einweisen lassen. Die weiteren Geschehnisse schilderten drei weitere Beamte nahezu analog zur Anklageschrift. „Das war bewusst und provokativ. Er hat um sich geschlagen wie ein Wahnsinniger“, erinnerte sich ein weiterer Gesetzeshüter hinsichtlich des Versuchs, den Wüterich zu fixieren. Bei der Durchsuchung des Mannes habe man zudem ein Tütchen Marihuana „in geringer Menge“ auffinden können.
„Er hat – für ihn ungewöhnlich – reichlich dem Alkohol zugesprochen“, sei grundlos niedergerungen sowie nach draußen verfrachtet worden, stellte Verteidiger Kittel für seinen 28-jährigen Mandanten in seinem Plädoyer klar. Und: „Er nahm irrig an, dass es sich hier um einen Akt der Unrechtmäßigkeit handelte.“ Es bleibe von den Tatvorwürfen somit lediglich ein tätlicher Angriff sowie eine Beleidigung. Dafür forderte er eine Geldstrafe von 1650 Euro. Auf eine Bewährungsstrafe unter den von Staatsanwalt Georg Schneider geforderten 17 Monaten plädierte Verteidiger Andreas Günther für seinen Mandanten.
Argumentativ schloss sich das Gericht im Falle des älteren Angeklagten zwar der Verteidigung an, blieb mit 90 Tagessätzen zu 35 Euro – 3150 Euro insgesamt – jedoch deutlich über deren Forderung. Hinsichtlich der Strafbemessung des 25-jährigen Mitangeklagten sah Richterin Fuchs aufgrund seinerzeitiger psychischer Erkrankung des Mannes eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben. Eine dreijährige Bewährungszeit sowie umfangreiche Auflagen sollen künftigen Straftaten Einhalt gebieten.