Fremdenfeindlich
Abseits des eigentlichen Verfahrensgegenstands bejahten beide Zeugen auf Lehmanns Nachfrage hin ferner unverhohlen ihre fremdenfeindliche Einstellung. Warum dies so sei, konnten sie allerdings nicht so recht erklären. „Ist halt so“, lautete etwa die wortkarge, wenig überzeugende Antwort des 22-Jährigen. Und vom Hörensagen habe man laut Geschädigtem „nur Schlechtes“ über Menschen mit Migrationshintergrund und „die Ausländer“ mitbekommen. Unter anderem traten sie mit gleichfarbigen Bomberjacken, einer mit kahl geschorenem Kopf auf.
Eine Alkoholpegelmessung beim Beklagten sei nach Aussage der polizeilichen Sachbearbeiterin aufgrund seines Verschwindens nicht möglich gewesen; erst Tage später konnte man seiner habhaft werden. Die Alkoholintoxikation beim Geschädigten bezifferte sie auf 1,32 Promille. „Das war eine Wechselwirkung zwischen Alkohol, Depression und Medikamenten“, unternahm die Verteidigerin einen letzten Versuch. „Es tut mir entsetzlich leid“, unterstrich auch der 26-Jährige in seinem Schlusswort.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich über den Forderungen von Anklagevertretung und Verteidigung, die in seltener Einmütigkeit je eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à zehn Euro gefordert hatten. Zwar hob der Richter die Strafrahmenverschiebung wegen minderer Schwere hervor, da die Tat unter erheblichem Alkoholeinfluss wie auch mit „fehlender Wucht“ beim Zuschlagen geschehen sei. Dennoch war es „ein Schlag gegen den Kopf mit dem verstärkten Boden eines Glases. Reißen Sie sich in Zukunft zusammen!“