Amtsgericht Kronach Frauenschläger muss zahlen

Jürgen Malcher
Dafür, dass er seine Ex-Frau geschlagen hat, muss ein 45-Jähriger tief in die Tasche greifen. Foto: picture alliance/dpa

Ein 45-Jähriger wird im Suff aggressiv und verletzt seine Lebensgefährtin. Monate nach der Trennung gibt es nun ein Wiedersehen vor Gericht.

 
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Einen finanziellen Denkzettel für einen gewalttätigen Übergriff auf seine damalige Lebensgefährtin hat ein 45 Jahre alter Kronacher am Donnerstag vom Amtsgericht Kronach verpasst bekommen. Weil er die 41-Jährige im Januar 2021 im gemeinsamen Haus mit Schlägen gegen den Kopf traktiert hatte, wurde er von Strafrichter Stefan Grawe wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen à 60 Euro rechtskräftig verurteilt.

Eine „toxische“ Beziehung

Verteidiger Jochen Kaller, der zu Prozessbeginn die Beziehung des mittlerweile getrennten Paares als „toxisch“ und von „zahlreichen Nebenkriegsschauplätzen“ durchdrungen darstellte, räumte namens seines Mandanten den Vorwurf von Staatsanwältin Angelina Gebhardt ein: Demnach schlug der im Baunebengewerbe als Selbstständiger tätige 45-Jährige seiner Ex am Abend des 4. Januar 2021 im Verlauf eines „mit deutlichen Worten beiderseits“ geführten Streits mit der flachen Hand auf das Ohr und versetzte der sich daraufhin am Boden zusammenkauernden Frau obendrein noch zwei Faustschläge gegen den Kopf. Die ärztlich gut dokumentierten Folgen für die 41-Jährige: ein Trommelfellriss, dessen Ausheilen über vier Wochen in Anspruch nahm, sowie „starke Schmerzen“. Eine Entschuldigung seines Mandanten und Versöhnung, so der Verteidiger, sei indes bereits drei Tage nach der Attacke erfolgt, wie auch ein auszugsweise verlesener Whatsapp-Chatverlauf nahelegte.

Handgreiflich geworden

Dies hinderte den Angeschuldigten allerdings nicht daran, noch einmal handgreiflich zu werden. Doch ein weiterer Anklagepunkt, wonach der Angeschuldigte Anfang Oktober 2021 den Arm der Geschädigten mittels „Polizeigriff“ auf den Rücken gedreht und ihr dadurch abermals Schmerzen zugefügt haben soll – letztlich der Auslöser für die endgültige Trennung des Paares –, wurde nach einem Rechtsgespräch auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegbeschränkt. Dies alles soll sich gar vor den Augen der minderjährigen Tochter der 41-Jährigen zugetragen haben, der durch diesen juristischen „Schachzug“ jedoch eine Aussage erspart blieb.

„Er hat mir eine geschmiert. Und dann habe ich noch weitere Schläge von ihm bekommen“, bestätigte die Geschädigte bei ihrer Vernehmung. Als Auslöser gab sie einen Eifersuchtsanfall ihres Partners an. Beim Naseputzen habe sie dann „gemerkt, dass Luft aus meinem Ohr kommt“ und am nächsten Morgen einen Facharzt konsultiert. Vor diesem habe sie sich „geschämt zuzugeben, wie ich mich behandeln lasse“.

Jahrelanges Martyrium

Als 14 Jahre andauerndes Martyrium, geprägt von permanenten Eifersüchteleien, Streit und zahlreichen Übergriffen in bierdunstiger Atmosphäre, stellte die Frau im weiteren Verlauf ihrer Befragung die Beziehung zum Beklagten dar. Doch immer, so die 41-Jährige, habe sie gute Miene zum bösen Spiel gemacht – auch dann, „wenn er sich schon das zwölfte Bier bestellt hat“. Mehrmals soll der 45-Jährige vor ihrer gemeinsamen Zeit auch die Hand gegen seine Ex-Freundinnen erhoben haben – ein Vorwurf, der sich indes nicht verifizieren ließ. Mittlerweile habe sie ein Kontaktverbot gegen den Ex erwirkt: „Ich bin enttäuscht, dass er es nicht geschafft hat, sein Leben in geordnete Bahnen zu lenken.“

Dass Blut sprichwörtlich dicker als Wasser ist, bewies im weiteren Verlauf die Schwester des Angeklagten – eine Zeugin, auf deren Vernehmung besonders der Verteidiger vehement beharrte und deren Funktion, wie ein Außenstehender vielleicht meinen möchte, darin bestand, die Glaubwürdigkeit der 41-Jährigen durch en détail aufgezählte mutmaßliche Verfehlungen in der Partnerschaft und unterstellte charakterliche Schwächen zu erschüttern und diese zu diskreditieren: Rechthaberisch und besserwisserisch etwa sei sie, „wir haben immer nur mit dem Kopf geschüttelt“.

Von Gewalt nichts mitbekommen

Sogar unmittelbar vor dem Prozess – im Zeugenwartebereich – sei die Zeugin von der Geschädigten verbal angegangen worden. „Ich will nichts mehr mit ihr zu tun haben. Mit ihr legt man sich besser nicht an“, so ihr Gesamteindruck über die Beinahe-Schwägerin. Von häuslicher Gewalt dagegen, wie der Richter wissen wollte, „haben wir nie etwas mitbekommen. Das haben beide wohl schön vertuscht.“

Eine Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro – 140 Tagessätze – forderte die Staatsanwältin, auch mit Verweis auf die mehrfachen einschlägigen Vorstrafen des 45-Jährigen. 90 Tagessätze dagegen wollte die Verteidigung erreichen. „Bei Ihnen gibt es Gewaltdelikte rauf und runter. Die Geschädigte wurde erheblich verletzt – und dass hier keine gravierenderen Folgen eingetreten sind, war reines Glück“, stellte Richter Grawe in der Urteilsbegründung heraus.

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