Dass Blut sprichwörtlich dicker als Wasser ist, bewies im weiteren Verlauf die Schwester des Angeklagten – eine Zeugin, auf deren Vernehmung besonders der Verteidiger vehement beharrte und deren Funktion, wie ein Außenstehender vielleicht meinen möchte, darin bestand, die Glaubwürdigkeit der 41-Jährigen durch en détail aufgezählte mutmaßliche Verfehlungen in der Partnerschaft und unterstellte charakterliche Schwächen zu erschüttern und diese zu diskreditieren: Rechthaberisch und besserwisserisch etwa sei sie, „wir haben immer nur mit dem Kopf geschüttelt“.
Von Gewalt nichts mitbekommen
Sogar unmittelbar vor dem Prozess – im Zeugenwartebereich – sei die Zeugin von der Geschädigten verbal angegangen worden. „Ich will nichts mehr mit ihr zu tun haben. Mit ihr legt man sich besser nicht an“, so ihr Gesamteindruck über die Beinahe-Schwägerin. Von häuslicher Gewalt dagegen, wie der Richter wissen wollte, „haben wir nie etwas mitbekommen. Das haben beide wohl schön vertuscht.“
Eine Geldstrafe in Höhe von 8400 Euro – 140 Tagessätze – forderte die Staatsanwältin, auch mit Verweis auf die mehrfachen einschlägigen Vorstrafen des 45-Jährigen. 90 Tagessätze dagegen wollte die Verteidigung erreichen. „Bei Ihnen gibt es Gewaltdelikte rauf und runter. Die Geschädigte wurde erheblich verletzt – und dass hier keine gravierenderen Folgen eingetreten sind, war reines Glück“, stellte Richter Grawe in der Urteilsbegründung heraus.