Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe hat sich kürzlich ein 22-jähriger Kronacher vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten müssen. Das Verfahren stellte Strafrichter Stefan Grawe vorläufig ein – unter der Bedingung, dass der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichtet.