Amtsgericht Kronach Glühweinparty mit Schuss

Jürgen Malcher
  Foto: picture alliance/dpa/Julia Cebella

Weil ein 22-Jähriger seinen Mitbewohner angeschossen hat, steht er vor Gericht. Dort kommt er jedoch glimpflich davon.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Wegen gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Führens einer Schusswaffe hat sich kürzlich ein 22-jähriger Kronacher vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten müssen. Das Verfahren stellte Strafrichter Stefan Grawe vorläufig ein – unter der Bedingung, dass der Angeklagte eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichtet.

In den Rücken geschossen

Der junge Mann soll am 17. Dezember 2021 in seiner Kronacher Wohnung seinem 20-jährigen Mitbewohner mit einer Luftpistole ein Projektil vorsätzlich „in den unteren Bereich des Rückens“ geschossen haben, wie Staatsanwältin Patricia Adler ausführte. Die Folgen: ein etwa fünf Millimeter großes Hämatom sowie nicht unerhebliche Schmerzen. Kurze Zeit vorher, so Adler weiter, sei der 22-Jährige zudem ohne die entsprechende Erlaubnis „außerhalb der eigenen Wohnung“ mit einem Luftgewehr nebst griffbereiter, nicht vorschriftsmäßig verwahrter Munition über den Kronacher Weihnachtsmarkt am Marienplatz spaziert.

Ganz so wollte der derzeitige Arbeitslosengeld-II-Empfänger das allerdings nicht stehen lassen: Das ungeladene Gewehr habe er zu Reparaturzwecken zu einem Fachgeschäft in der Schwedenstraße gebracht und für den Rücktransport sogar eine Gewehrtasche erworben. Die gekaufte Munition sei darin in einem separaten Reißverschlussfach untergebracht gewesen. Auf dem Rückweg habe ihn sein Kumpel „als Überraschung“ zum Glühweintrinken auf den Weihnachtsmarkt eingeladen. Zu zweit habe man schließlich den Weg in heimische Gefilde angetreten, um dort weiterzuzechen. Stattliche 1,67 Promille brachte der 22-Jährige dabei zusammen, so Grawe.

Schuss „aus Versehen“

Den Schuss auf seinen „besten Freund“ stellte der Beschuldigte als Versehen dar. Dieser habe beim gemeinsamen „Herumballern“ in der Wohnung eine unbedachte Bewegung gemacht. „Er ist also zufällig in eine Zielscheibe gelaufen oder wie? Und wieso schießen Sie in Ihrer Wohnung auf die Wände?“, argwöhnte der Richter. Auch die polizeilich protokollierte Drohung „wenn du mich noch einmal abfuckst, verpasse ich dir ’ne Kugel!“ Tage vor der Tat interessierte Grawe. Fazit: „Komisch ist das jetzt schon, dass Sie jemandem mit einer Kugel drohen und der danach auch eine abbekommt.“

Der Geschädigte selbst bagatellisierte seine Verletzung. Der Schuss sei unbeabsichtigt gefallen, behauptete er. Eine Bestrafung habe sein Kumpel, bei dem er immer noch wohne, nicht verdient. „Wollen Sie mir jetzt weismachen, dass das keine Absicht war und Sie trotzdem die Polizei gerufen haben?“, entgegnete die Staatsanwältin. Der Zeuge aber blieb bei seiner Version. Auch die Aussage des aufnehmenden Polizeibeamten brachte wenig Aufschluss über die Tat.

Einstellung des Verfahrens

In allseitigem Einvernehmen wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Für die Zahlung von 200 Euro an das Bayerische Rote Kreuz hat der 22-Jährige nun bis Ende des Jahres Zeit, „ansonsten nehmen wir das Verfahren wieder auf. Und wenn ich ein Urteil sprechen muss, sind Sie bei der gefährlichen Körperverletzung bei mindestens sechs Monaten“, brannte Richter Grawe dem jungen Mann ins Gedächtnis. Seine beiden Waffen – Luftgewehr nebst -pistole – wird dieser nicht mehr sehen.

Bilder