Wegen Besitzes von kinderpornografischen Inhalten ist am Mittwoch ein 45-jähriger Landkreisbewohner vor dem Schöffengericht des Amtsgerichtes Kronach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Matthias Jakob sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 17. Mai 2022 sowohl auf seinem Desktop-PC als auch auf zwei Smartphones knapp 100 Bilder und Videos mit entsprechend strafbewehrtem Inhalt aufbewahrt und angesehen hatte. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Daneben muss der Arbeiter eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung leisten sowie bei der Institutsambulanz für Sexualstraftäter in Würzburg vorstellig werden.