Ein von der Richterin auszugsweise verlesenes toxikologisches Gutachten attestierte dem „Gras“ eine mindere Qualität; gerade einmal 11,7 Gramm des strafrechtlich relevanten Inhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) habe dieses enthalten. Auch habe man keine Anhaltspunkte dafür finden können, dass die rudimentär vorhandene Aufzuchtanlage in der Wohnung des 37-Jährigen jemals in Betrieb gewesen sei.
Positive Sozialprognose
Einer positiven Sozialprognose für beide Beklagten eingedenk forderte die Staatsanwältin eine neunmonatige Bewährungsstrafe für die 57-Jährige. Dennoch: „Sie wollten das Besitzverhältnis durch das Wegwerfen aufrechterhalten“, kritisierte Saam. Für den vierfach, nicht einschlägig vorbestraften Sohnemann erachtete sie ein Jahr zur Bewährung als ausreichend.
„Er hatte eine schlechte Phase und ist dadurch kurz auf die schiefe Bahn geraten. Das hat er ja selbst eingesehen“, unterstrich Verteidiger Oliver Leuteritz in seinem Plädoyer. Es sei zudem verfehlt, seinen Mandanten als einen klassischen Drogenkonsumenten zu bezeichnen; vielmehr habe dieser, auch bedingt durch die Corona-Krise und die daraus resultierende Angst um mangelnde Verfügbarkeit, zu Hause einen Vorrat angelegt – „und dann waren wir plötzlich bei einer ‚nicht geringen Menge‘“. „Es tut mir leid, dass ich so einen Bockmist gebaut und meine Mutter mit reingezogen habe“, ließ der 37-Jährige in seinem Schlusswort abermals voller Reue durchblicken.
Etwas anders argumentierte das Gericht: „Da waren schon jede Menge Drogen im Obergeschoss. Und sie hatte sowohl Zugang als auch die Kenntnis. Und sie hat, als die Polizei da war, versucht, die Drogen übers Fenster zu entsorgen“, begründete die Vorsitzende das Urteil gegen die 57-Jährige. Die gerade einmal anderthalbfache Überschreitung der Grenze zur geringen Menge – diese beträgt 7,5 Gramm – sowie die Würdigung der Gesamtumstände ließen das Gericht allerdings auf einen minderschweren Fall erkennen. „Marihuana ist eine Einstiegsdroge. Setzen Sie Ihr Leben und Ihren Job nicht aufs Spiel!“, ermahnte sie den Sohnemann. Indes: Beide stünden mit beiden Beinen fest mitten im Leben; es sei davon auszugehen, „dass keine weiteren Straftaten mehr vorkommen“, führte Weilmünster abschließend aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.