Zappenduster wurde es dann bei den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten: Der Arbeitslose hatte bereits sieben Vorstrafen; letztmals rechtskräftig verurteilt war er keinen Monat zuvor. Und „zwei oder drei“ weitere Ermittlungsverfahren seien gegen ihn anhängig, wie der 25-Jährige freimütig bekannte – unter anderem, weil er seinen Nachbarn mit einem Schneidteufel bedroht und dem Lebensgefährten seiner Mutter den Arm mit einem Baseballschläger gebrochen haben soll. Das alles sei jetzt keine drei Wochen her. Drogen in Form von Crystal und Cannabis konsumiere er mit einigen Unterbrechungen durch Gefängnisaufenthalte und Entgiftungen seit seinem 16. Lebensjahr; der tägliche Crystal-Bedarf liege bei etwa 0,2 Gramm.
Dauergast in Kutzenberg
„Ständig gibt es bei Ihnen neue Straftaten. In Kutzenberg sind Sie anscheinend Dauergast – und keine vier Tage nach der letzten Entgiftung konsumieren Sie wieder. Ich weiß wirklich nicht, was ich mit Ihnen noch machen soll“, stellte Lehmann fest. „Na ja, mich mal für zwei Jahre einsperren?“, lautete der entwaffnende Vorschlag des 25-Jährigen.
Staatsanwältin Müller forderte in ihrem Plädoyer „mit ganz fest zugedrückten Augen und erheblichen Bauchschmerzen“ eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Als Strafmilderungsgründe hob sie die hohe Kooperationsbereitschaft, das von Reue getragene Geständnis und die Entschuldigung beim geschädigten Polizeibeamten hervor.
Dem folgte auch der Richter weitestgehend. Dennoch: „Ich bin jetzt seit 2008 bei der Justiz, aber ich hatte noch nie jemanden, der es mir so schwer gemacht hat. Reißen Sie sich zusammen – und sagen Sie mir bloß nicht, wie Sie jetzt wieder nach Lichtenfels kommen.“