Amtsgericht Kronach Stunden zu spät, aber immerhin sofort geständig

Jürgen Malcher
  Foto: picture alliance/dpa/Biczysko

Sein Diebesgut wollte er gegen Drogen tauschen. Stattdessen gab es für einen 25-Jährigen nun eine Bewährungsstrafe – trotz eines kuriosen Auftritts und vieler Vorstrafen.

 
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Ein 25-jähriger ehemaliger Bewohner des Landkreises Kronach ist am Donnerstag vor dem hiesigen Amtsgericht rechtskräftig wegen Diebstahls, Bedrohung und Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten nebst der Auflage, eine Drogentherapie zu absolvieren, verurteilt worden. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Eigentlich hätte der Prozess um 9.45 Uhr beginnen sollen. Doch auch um 10 Uhr gab es noch keine Spur vom unentschuldigten Angeklagten. „Das läuft ja jetzt schon richtig prima“, entfuhr es Strafrichter Christoph Lehmann, der nach einem intensiv geführten Weckruf-Telefonat den fehlenden Hauptdarsteller unmissverständlich aufforderte, von Lichtenfels nach Kronach zu kommen. Zwei Stunden später dann trudelte der Beschuldigte ein. Seine Entschuldigung: Die Bahn hatte Verspätung. Und „ich hab’ meine Post a weng verschlumpert. Das macht normal immer die Oma. Bei mir wär’s fei, denke ich, der 24. Mai gewesen.“ „Manchmal ist es besser zu lesen als zu denken. Und ich frage Sie jetzt mal nicht, ob Sie das Bahnticket bezahlt haben“, entgegnete Lehmann auch mit Blick auf eine Vorstrafe des jungen Mannes wegen notorischen Schwarzfahrens.

Schnaps gegen Crystal

Der Angeklagte – ohne Verteidiger erschienen und von den Folgen langjährigen Drogenkonsums sichtlich gezeichnet – räumte dann vor Strafrichter Lehmann aber sofort ein, am 21. April letzten Jahres in einem Kronacher Supermarkt Waren im mittleren zweistelligen Eurobereich – darunter Luxusgüter und Schnaps – geklaut zu haben, um diese dann gegen Crystal einzutauschen. Ferner gestand er, am Abend des 24. Oktober 2021 in einem Bus des Schienenersatzverkehrs zwischen Pressig und Kronach einen Bundespolizisten mit den Worten „Halt die Fresse, du Sch…-Bulle. Wenn du ein paar aufs Maul brauchst, bist du bei mir genau richtig“ bedacht zu haben.

Zuvor hatte er aber noch Staatsanwältin Jana Müller ein Pläuschchen aufgedrängt und von dieser die Beantwortung der weltbewegenden Frage gefordert, ob denn der Begriff „Arschloch“ im Duden verzeichnet sei. „Das steht dann unter ‚B‘ wie ‚Beleidigung‘, oder?“ „Na ja, ich würde es jetzt mal eher unter ‚A‘ probieren“, entgegnete diese etwas konsterniert.

Drei Flaschen Bier in der Hand

Der als Zeuge geladene Bundespolizist erinnerte sich schließlich in seiner Vernehmung, dass der Angeschuldigte bereits merklich alkoholisiert und „mit drei Flaschen Bier in der Hand“ in den Bus gestiegen sei, ohne dabei eine damals verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Nach mehrfacher Ermahnung durch den Beamten sei er dann ausfällig geworden. Sich auszuweisen vermochte der Beklagte nicht, denn „er hatte nicht einmal einen Geldbeutel dabei“. Bis zum Eintreffen einer Streife der Polizei habe er den Angeklagten am Bahnhof Kronach festgehalten, wobei dessen zunehmender Aggressivität nur durch die Androhung eines Pfefferspray-Einsatzes habe Einhalt geboten werden können.

Zappenduster wurde es dann bei den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten: Der Arbeitslose hatte bereits sieben Vorstrafen; letztmals rechtskräftig verurteilt war er keinen Monat zuvor. Und „zwei oder drei“ weitere Ermittlungsverfahren seien gegen ihn anhängig, wie der 25-Jährige freimütig bekannte – unter anderem, weil er seinen Nachbarn mit einem Schneidteufel bedroht und dem Lebensgefährten seiner Mutter den Arm mit einem Baseballschläger gebrochen haben soll. Das alles sei jetzt keine drei Wochen her. Drogen in Form von Crystal und Cannabis konsumiere er mit einigen Unterbrechungen durch Gefängnisaufenthalte und Entgiftungen seit seinem 16. Lebensjahr; der tägliche Crystal-Bedarf liege bei etwa 0,2 Gramm.

Dauergast in Kutzenberg

„Ständig gibt es bei Ihnen neue Straftaten. In Kutzenberg sind Sie anscheinend Dauergast – und keine vier Tage nach der letzten Entgiftung konsumieren Sie wieder. Ich weiß wirklich nicht, was ich mit Ihnen noch machen soll“, stellte Lehmann fest. „Na ja, mich mal für zwei Jahre einsperren?“, lautete der entwaffnende Vorschlag des 25-Jährigen.

Staatsanwältin Müller forderte in ihrem Plädoyer „mit ganz fest zugedrückten Augen und erheblichen Bauchschmerzen“ eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Als Strafmilderungsgründe hob sie die hohe Kooperationsbereitschaft, das von Reue getragene Geständnis und die Entschuldigung beim geschädigten Polizeibeamten hervor.

Dem folgte auch der Richter weitestgehend. Dennoch: „Ich bin jetzt seit 2008 bei der Justiz, aber ich hatte noch nie jemanden, der es mir so schwer gemacht hat. Reißen Sie sich zusammen – und sagen Sie mir bloß nicht, wie Sie jetzt wieder nach Lichtenfels kommen.“

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