„Man nehme etwas Alkohol, einen zündenden Funken – und schon hat man einen Tumult mit verbalen und törichten gegenseitigen Übergriffen“: Mit diesen Worten resümierte Jugendrichter Jürgen Fehn die juristische Aufarbeitung einer Schlägerei, die sich in der Nacht des 29. Juli 2024 Rahmen der Welitscher Kirchweih zugetragen hatte und nun vor dem Jugendgericht des Amtsgerichts zur Verhandlung kam.