Eine heute 42-Jährige aus dem Landkreis gab nun vor dem Haßfurter Amtsgericht an, an einem Abend im Juni 2022 Todesangst erlebt zu haben. Zum wiederholten Mal kam es dem Opfer zufolge damals zum Streit mit ihrem Lebensgefährten, einem passionierten Jäger. Da dieser den Schlüssel zur Speisekammer nicht sofort fand, trat er die Tür ein, um sein Jagdgewehr herauszuholen. Zum Einsatz kam die Waffe während des Streits nicht. Der heute 41-Jährige verließ anschließend das Haus, um zur Jagd zu gehen. Ein Nachspiel hatte die Szene dennoch für den Jäger. Denn in ihrer Angst hatte die Frau die Polizei gerufen, die wenig später eintraf. In der Folge erhielt der Jäger einen Strafbefehl über 750 Euro, weil er sein halb automatisches Jagdgewehr nicht nach den Regeln des Waffengesetzes aufbewahrt hatte. Denn auch die Lebensgefährtin hatte freien Zugang zu der Waffe, da der Schlüssel zur Speisekammer an einem Nagel hing. Das Gewehr wurde daher damals von den Ordnungshütern sichergestellt. Da der Jäger Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte, musste er sich am Dienstag nun am Amtsgericht verantworten. Dort sagte er, dass die Beziehung mittlerweile beendet sei. Das Jagdgewehr sei außerdem mit einem Vorhängeschloss gesichert gewesen.