Coburg/Meeder - Zum Schutz der Geflügelbestände in Stadt und Landkreis Coburg gilt seit dem 11. März eine Stallpflicht. Ziel ist es, die Ausbreitung der Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, zu verhindern. Überträger sind oft Wildvögel, die das Virus an Nutztiere weiter geben. Ein Kontakt soll daher unbedingt vermieden werden. Im Landkreis Hassberge war es kürzlich zu Infektionen gekommen, ein Eintrag in den Coburger Raum könne daher nicht ausgeschlossen werden, so das Coburger Veterinäramt. “Gerade für kleine Haltungen macht das Probleme, da die Ställe oft nicht für eine längere Innenhaltung ausgelegt sind“, weiß Hans Rebelein, Geschäftsführer des Bauernverbands Coburg. Die Angst vor einer Ansteckung sei groß. „Schon bei einem Fall muss der ganze Bestand getötet werden, das wäre für jeden Halter eine Katastrophe, trotz Versicherungen“, so Rebelein. Er befürchtet, dass die Zahl derer, die Geflügel halten, weiter sinken könnte. Derzeit sind nach Auskunft des Veterinäramtes in Stadt und Landkreis Coburg über 900 Geflügelhaltungen gemeldet.
Angst vor Tierseuche Ausgangssperre für Geflügel
Christiane Schult 23.03.2021 - 15:54 Uhr
von