Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Stefan Kohler alle Vorwürfe ein. Die Ehefrau seines Mandanten hatte damals gebeichtet, dass sie einen Nebenbuhler hat, was den Angeklagten ausrasten ließ. Er habe sich bereits bei den Beamten schriftlich entschuldigt und Schmerzensgeld angeboten. „Ich fahre schnell aus der Haut, wenn ich Alkohol getrunken habe“, gab der Angeklagte zu. Zur Tatzeit hatte er 0,35 Promille intus, was eine Blutprobe ergab. Vor Gericht ist er keine Unbekannter. Sieben Einträge im Bundeszentralregister hat er seit dem Jahr 2019 gesammelt. Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Nötigung stehen in seiner Akte. Hinter Gittern saß er jedoch noch nicht. Zur Tatzeit stand er wegen eines einschlägigen Delikts unter laufender Bewährung. Die Staatsanwältin sah daher eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“ des Angeklagten, der bereits „mehrere Warnschüsse missachtet“ habe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten – ohne Bewährung. Der Verteidiger sah einen minder schweren Fall vorliegen, da sein Mandant erfahren hatte, dass er von seiner Frau betrogen wurde. Das Nachtatverhalten des Angeklagten sei zudem lobenswert gewesen. Daher erachtete der Anwalt eine 14-monatige Bewährungsstrafe als ausreichend. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot sah dies anders. Für einen erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre reiche es bereits aus, Waffen unberechtigt mitzuführen. Eine verminderte Schuldfähigkeit sah Gillot nicht gegeben, da der Angeklagte nur 0,35 Promille im Blut hatte. Dieser habe ein „massives Aggressionsproblem“ und habe die Chance einer Bewährungsstrafe nicht genutzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.