Anklage vor dem Amtsgericht Haßfurt Polizeibeamte mit Messern bedroht

Martin Schweiger
Bei seiner Festnahme widersetzte sich ein nun Angeklagter. Er schlug einem Ordnungshüter zweimal auf die Brust und rammte eine Beamtin mit seiner Schulter. Tage zuvor hatte er bereits seine Noch-Ehefrau geschlagen. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Ein gewalttätiger junger Mann musste sich nun wegen eines Angriffs im November des vergangenen Jahres vor Gericht verantworten. Er erhielt eine einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung.

 
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Mit zwei langen Küchenmessern in der Hand hat ein 24-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Bamberg am 1. November vergangenen Jahres in seiner damaligen Wohnung im Maintal vier Polizeibeamte bedroht. Er drohte damit „alle abzustechen“, falls sie sich nicht „verpissen“. Eine Beamtin richtete ihre Dienstwaffe auf den 24-Jährigen. Ihr Kollege sprühte ihm Pfefferspray ins Gesicht und konnte ihn so überwältigen. Bei der Festnahme widersetzte er sich, schlug einem Ordnungshüter zweimal auf die Brust und rammte eine Beamtin mit seiner Schulter. Tage zuvor hatte er bereits seine Noch-Ehefrau geschlagen, sie als „verdammte Hurentochter“ betitelt und ihr mit dem Tod gedroht. Am Mittwoch bekam der Wüterich seine Quittung am Amtsgericht, das ihn zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilte.

Auf der Anklagebank räumte der Angeklagte über seinen Verteidiger Stefan Kohler alle Vorwürfe ein. Die Ehefrau seines Mandanten hatte damals gebeichtet, dass sie einen Nebenbuhler hat, was den Angeklagten ausrasten ließ. Er habe sich bereits bei den Beamten schriftlich entschuldigt und Schmerzensgeld angeboten. „Ich fahre schnell aus der Haut, wenn ich Alkohol getrunken habe“, gab der Angeklagte zu. Zur Tatzeit hatte er 0,35 Promille intus, was eine Blutprobe ergab. Vor Gericht ist er keine Unbekannter. Sieben Einträge im Bundeszentralregister hat er seit dem Jahr 2019 gesammelt. Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Nötigung stehen in seiner Akte. Hinter Gittern saß er jedoch noch nicht. Zur Tatzeit stand er wegen eines einschlägigen Delikts unter laufender Bewährung. Die Staatsanwältin sah daher eine „hohe Rückfallgeschwindigkeit“ des Angeklagten, der bereits „mehrere Warnschüsse missachtet“ habe. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten – ohne Bewährung. Der Verteidiger sah einen minder schweren Fall vorliegen, da sein Mandant erfahren hatte, dass er von seiner Frau betrogen wurde. Das Nachtatverhalten des Angeklagten sei zudem lobenswert gewesen. Daher erachtete der Anwalt eine 14-monatige Bewährungsstrafe als ausreichend. Der Vorsitzende Richter Christoph Gillot sah dies anders. Für einen erhöhten Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre reiche es bereits aus, Waffen unberechtigt mitzuführen. Eine verminderte Schuldfähigkeit sah Gillot nicht gegeben, da der Angeklagte nur 0,35 Promille im Blut hatte. Dieser habe ein „massives Aggressionsproblem“ und habe die Chance einer Bewährungsstrafe nicht genutzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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