Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten stehen nicht zum Besten, auch pflegt sie ihren Ehemann und hat eine Tochter verloren. Sie hat keinen Schulabschluss, keine Lehre gemacht und lebte schon immer von Grundsicherung. 855 Euro bekommen sie und ihr Mann derzeit im Monat, wovon etwa 300 Euro zum Leben verblieben.
Zahlreiche Vorstrafen fallen ins Gewicht
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg würdigte das Geständnis zugunsten der Angeklagten, allerdings würden die einschlägigen Vorstrafen erheblich ins Gewicht fallen. Sie beantragte unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt eine solche auch für angemessen, plädierte allerdings diese zur Bewährung auszusetzen. In ihrem letzten Wort bedauerte die Angeklagte ihre Taten und versprach sich nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.
Die letzte Chance
Der Richter verurteilte die Angeklagte zu vier Monaten Freiheitsstraße, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die 67-Jährige muss sich einem Bewährungshelfer unterstellen, Wohnortwechsel anzeigen, 500 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge in Raten zu 25 Euro zahlen, sich innerhalb von zwei Monaten bei der Caritas beraten lassen, innerhalb von sechs Monaten an sechs Beratungsterminen teilnehmen. Der Richter gab ihr mit auf den Weg, sich künftig straflos zu halten. „Das war die letzte Möglichkeit, dass sie eine Bewährung bekommen, künftig werden sie damit nicht mehr rechnen können“, so sein Schlusswort.