Anklage wegen Diebstahls Noch mal knapp am Gefängnis vorbei

Helmut Will
Rund 21 Vorstrafen hat eine nun angeklagte Rentnerin bereits vorzuweisen. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Zwei Diebstähle hatte das Amtsgericht Haßfurt nun zu verhandeln. Angeklagt war eine 67-jährige Frau. Nachgewiesen werden konnte ihr aber nur eine der Taten.

 
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Ein unbeschriebenes Blatt war sie wahrlich nicht, eine 67-jährige Rentnerin aus einer Ortschaft im Steigerwald. Wie der Richter am Ende der Beweisaufnahme vortrug, war sie seit dem Jahr 1992 bis zum heutigen Tag insgesamt 21 Mal im Bundeszentralregister vorgetragen. In der Masse war sie von verschiedenen Gerichten wegen Diebstahls, aber auch wegen Betrugs verurteilt worden und saß schon mehrmals im Gefängnis.

Angeklagte gibt einen Diebstahl zu

Grund der neuerlichen Anklage am Mittwoch war ein Ladendiebstahl in Knetzgau und ein Gelddiebstahl in einem Schmuckgeschäft in Haßfurt, wie die Referendarin der Staatsanwaltschaft Bamberg in der Anklageschrift verlas. Der Schaden im Einkaufsmarkt betrug 32,25 Euro, die Geldsumme, die sie im Schmuckladen entwendet haben sollte, wurde mit 1100 Euro beziffert. Den Diebstahl im Verbrauchermarkt räumte die Angeklagte unumwunden ein, bestritt aber, die 1100 Euro in Haßfurt in dem Schmuckgeschäft entwendet zu haben.

Der Pflichtverteidiger der Angeklagten hielt es von vorneherein für fraglich, dass seine Mandantin den Gelddiebstahl begangen hat. Eine Wahllichtbildvorlage, die von der Polizei in Haßfurt durchgeführt wurde, hatte kein eindeutiges Ergebnis erbracht. Die Geschädigte meinte damals, dass es die Angeklagte sein könnte, die bei der Lichtbildvorlage mit gezeigt wurde. Weiter trug der Verteidiger vor, dass seine Mandantin „wohl eine Kleptomanin“ wäre und deshalb eventuell ein Schuldausschließungsgrund vorliegen könnte. Dem widersprach der Richter jedoch direkt.

Gegen Hausverbot verstoßen

Für den Geschäftsführer des Edeka Marktes in Knetzgau, der als Zeuge aussagte, war die Angeklagte keine Unbekannte. Sie habe, so der Marktleiter, schon mehrmals in seinem Geschäft gestohlen und hatte bereits Hausverbot. Er erkannte sie auch vor Gericht eindeutig als die Täterin. Gehört wurden zwei Polizeibeamte der Polizei Haßfurt, wobei der Ladendiebstahl außer Frage stand.

Allerdings beim Gelddiebstahl in Haßfurt taten sich berechtigte Zweifel auf, da die Wahllichtbildvorlage kein eindeutiges Ergebnis gebracht hatte und die Geschädigte vor Gericht als Zeugin sagte: „Die Dame war es auf keinen Fall, ich habe sie ja auch schon vor dem Gerichtssaal gesehen, sie war es sicher nicht.“ Damit war klar, dass ihr der Gelddiebstahl nicht zur Last gelegt werden konnte.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Angeklagten stehen nicht zum Besten, auch pflegt sie ihren Ehemann und hat eine Tochter verloren. Sie hat keinen Schulabschluss, keine Lehre gemacht und lebte schon immer von Grundsicherung. 855 Euro bekommen sie und ihr Mann derzeit im Monat, wovon etwa 300 Euro zum Leben verblieben.

Zahlreiche Vorstrafen fallen ins Gewicht

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bamberg würdigte das Geständnis zugunsten der Angeklagten, allerdings würden die einschlägigen Vorstrafen erheblich ins Gewicht fallen. Sie beantragte unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Verurteilung vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Der Verteidiger hielt eine solche auch für angemessen, plädierte allerdings diese zur Bewährung auszusetzen. In ihrem letzten Wort bedauerte die Angeklagte ihre Taten und versprach sich nichts mehr zuschulden kommen zu lassen.

Die letzte Chance

Der Richter verurteilte die Angeklagte zu vier Monaten Freiheitsstraße, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die 67-Jährige muss sich einem Bewährungshelfer unterstellen, Wohnortwechsel anzeigen, 500 Euro an die Kreisverkehrswacht Haßberge in Raten zu 25 Euro zahlen, sich innerhalb von zwei Monaten bei der Caritas beraten lassen, innerhalb von sechs Monaten an sechs Beratungsterminen teilnehmen. Der Richter gab ihr mit auf den Weg, sich künftig straflos zu halten. „Das war die letzte Möglichkeit, dass sie eine Bewährung bekommen, künftig werden sie damit nicht mehr rechnen können“, so sein Schlusswort.

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