Haßfurt - N ach deutschem Recht wird nicht nur diejenige Person bestraft, die ohne die entsprechende Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt. Auch der- oder diejenige, die das Fahrzeug einem Unberechtigten „zugänglich“ macht, ist dran. Die Staatsanwaltschaft hatte einem 74-jährigen Mann aus dem Maintal genau diesen Vorwurf gemacht und ihm einen 350-Euro-Strafbefehl geschickt. Weil dieser dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu der Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht. Das Verfahren wurde ohne Verurteilung eingestellt.