Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis Senior erreicht Verfahrenseinstellung

Manfred Wagner
  Foto: dpa/Arne Dedert

Die Schwiegertochter war ohne Führerschein mit dem Auto des Schwiegervaters unterwegs. Dieser erhielt einen Strafbefehlt – und erhob erfolgreich Einspruch gegen diesen.

 
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Haßfurt - N ach deutschem Recht wird nicht nur diejenige Person bestraft, die ohne die entsprechende Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führt. Auch der- oder diejenige, die das Fahrzeug einem Unberechtigten „zugänglich“ macht, ist dran. Die Staatsanwaltschaft hatte einem 74-jährigen Mann aus dem Maintal genau diesen Vorwurf gemacht und ihm einen 350-Euro-Strafbefehl geschickt. Weil dieser dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es nun zu der Verhandlung vor dem Haßfurter Amtsgericht. Das Verfahren wurde ohne Verurteilung eingestellt.

Am Mittwochvormittag des 3. Februar dieses Jahres führte eine Streife der Haßfurter Polizei zwischen Eltmann und Bamberg eine Verkehrskontrolle durch. Dabei stoppten sie auch ein Auto, in dem eine 41-jährige Frau saß. Der damals im Einsatz befindliche Polizeibeamte schilderte im Zeugenstand den Vorgang. Bei der damaligen Kontrolle sei die Fahrerin sehr nervös gewesen und habe erklärt, dass sie ihren Führerschein zuhause vergessen habe. Daraufhin riefen die Polizisten in der Zentrale an, um zu überprüfen, ob die Frau überhaupt eine Fahrerlaubnis besaß. Wie sich herausstellte, wurde ihr diese bereits 2007 entzogen.

Schnell konnte ermittelt werden, dass der Schwiegervater der Frau als Halter des Wagens eingetragen war. Da er „zugelassen“ hatte, dass seine Schwiegertochter sein Auto benutzte, erhielt er vom Staatsanwalt einen Strafbefehl über 350 Euro. Weil er dagegen rechtzeitig Einspruch einlegte, kam es nun zur Verhandlung.

Von Amtsrichterin Bettina Thanner gefragt, wie es dazu kommen konnte, erläuterte der Rentner die näheren Umstände. Er wohnt mit seiner Schwiegertochter und ihrer Familie im selben Haus. Der Senior bewohnt die Räume im Erdgeschoss, die junge Familie mit Sohn, Schwiegertochter und Enkelkindern sind im ersten Stock. Seine Wohnung, so der Rentner, stehe immer offen, sodass seine Angehörigen und die Enkel ihn jederzeit besuchen könnten. Der Autoschlüssel, sagte er, hänge offen zugänglich am Schlüsselbrett neben der Eingangstür.

An dem fraglichen Tag, erklärte der Beschuldigte, sei er zu Fuß am Main entlang unterwegs gewesen. Er habe nicht gewusst, dass seine Schwiegertochter keine Fahrerlaubnis hat. Den Autoschlüssel habe sie ohne sein Wissen und ohne seine Einwilligung an sich genommen. Dass die Frau damals mit seinem Auto davongefahren sei, habe er überhaupt nicht mitbekommen. Da sein Sohn beinamputiert sei, habe er normalerweise immer seine Schwiegertochter zum Einkaufen gefahren und sie begleitet. Daraufhin rief die Vorsitzende auch die Schwiegertochter in den Zeugenstand. Nach deutschem Recht hat sie die Möglichkeit, die Aussage zu verweigern. Das tat sie auch.

Da der Angeklagte strafrechtlich eine weiße Weste hat, regte die Strafrichterin daraufhin eine Einstellung des Verfahrens an. Für die Staatsanwaltschaft war Ilker Özalp damit einverstanden, redete dem Rentner aber ins Gewissen, zukünftig Sorge zu tragen, dass so etwas nicht wieder passiert. Damit hat sich für den Senior der Einspruch gleich doppelt gelohnt: Zum einen braucht er keine Strafe zu bezahlen, zum anderen bleibt sein Vorstrafenregister „sauber“.

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