Festgelegt ist auch, dass das Deutschlandticket zur bundesweiten Nutzung des ÖPNV berechtigt, dass es in digitaler Form erhältlich ist und dass es mit 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten wird. Dennoch könnten Länder auch Sonderregelungen beschließen, wie der Ausschuss in dieser Woche weiter erfuhr. „Auch Bayern will mit dem Ermäßigungs-Ticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienste zum Startpreis von 29 Euro einführen. Dieses soll für die Auszubildenden ab 1. September 2023 und für die Studierenden zum Wintersemester 2023/24 erhältlich sein“, betonte Susanne Lutz. Das Ermäßigungs-Ticket könne als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden, wobei den Finanzausgleich der Freistaat Bayern übernehme.
Hans Dünninger (Grüne) interessierte, wo man das Ticket kaufen könne und ob es denn auch Ermäßigungen für Familien mit Kindern gebe. Hierzu kam die Aussage, dass man den Kauf über den VGN vornehmen sollte und auf dessen Website Informationen dazu finde. Hinsichtlich Familien mit Kindern wurde klargestellt, dass es sich beim 49-Euro-Ticket um ein „personenbezogenes Ticket“ ab 15 Jahren handle und es keine Möglichkeit für Mitnahme gebe. Es gebe keine Familienkarte. Für Kinder gelte weiter das 365-Euro-Ticket, das zudem günstiger sei. Man könne auch keine Fahrräder mitnehmen und das Ticket sei derzeit nur digital zu erwerben.
Rainer Baumgärtner (ÖDP) sah es als Ziel an, dass möglichst viele Bürger von diesem Angebot Gebrauch machen und vom Auto auf den Personennahverkehr umsteigen. Landrat Wilhelm Schneider sprach hier von einem „Wunschdenken, vor allem auf dem Land“ und der Umstieg werde sicher überschaubar bleiben. „Bei uns müsste man erst das Angebot attraktiver machen.“ Susanne Lutz meinte abschließend, „dass mit der Einführung des Tickets eine Vereinfachung des Tarifdschungels erreicht wird.“ Für die Verwaltung sei der Umsetzungsprozess aber äußerst schwierig.
Zur Umsetzung sei aber noch, falls die Europäische Kommission die Ausgleichsleistungen als Beihilfe ansehe, eine allgemeine Vorschrift notwendig, „um allen Verkehrsunternehmen im eigenwirtschaftlichen Linienverkehr das finanzielle Defizit ausgleichen zu können.“ Deswegen empfahl der Ausschuss dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, eine allgemeine Vorschrift zum Ausgleich des finanziellen Defizits an die Verkehrsunternehmen zu erlassen, bei der eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht vorgesehen ist. Das wurde einmütig beschlossen.