49-Euro-Ticket in den Haßbergen Landratsamt: Geld soll in Region bleiben

Günther Geiling
Dass das 49-Euro-Ticket viele Bürger zum Umstieg auf den ÖPNV bewegen wird, bezweifelt Landrat Wilhelm Schneider. Foto: Adobe Stock/gguy

Das 49-Euro-Ticket steht in den Startlöchern. In den Haßbergen soll es für die Bürger dadurch zahlreiche Erleichterungen geben.

 
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Das 49-Euro-Ticket ist beschlossen und soll zum 1. Mai 2023 eingeführt werden. Die meisten Details sind nun bekannt, andere müssen jedoch noch geklärt werden. Auch der Ausschuss für „Bau und Verkehr“ des Landkreises Haßberge beschäftigte sich in dieser Woche damit und empfahl dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, falls nach EU-Recht notwendig, eine „allgemeine Vorschrift zum Ausgleich des finanziellen Defizits an die Verkehrsunternehmen“ zu erlassen. Eine finanzielle Beteiligung des Landkreises ist nicht vorgesehen und die Kosten sind vom Bund und dem Freistaat Bayern je zur Hälfte zu tragen.

Susanne Lutz, Leiterin des ÖPNV-Sachgebietes am Landratsamt Haßberge, meinte zu Beginn der jüngsten Sitzung des Ausschusses in dieser Woche: „Was von manchen sehnsüchtig erwartet wurde, soll nun ab April zu erwerben sein. Da es so lange gedauert hat, hatte man auch Zeit,noch einiges zu regeln. Trotzdem ist manches noch unklar. Das Ticket ist aber von der Bundesregierung genehmigt und soll zum 1. Mai starten.“

Laut Lutz wird das Ticket vorerst 49 Euro im Monat kosten und die Besitzer sollen alle Linienbusse, U-Bahnen, S-Bahnen und Straßenbahnen sowie Nah- und Regionalverkehrszüge der zweiten Klasse in Deutschland nutzen dürfen. Das Ticket gelte jedoch nicht für Fernzüge wie den ICE, auch für die erste Klasse ist es nicht nutzbar. Die Kosten sollen von Land und Bund zu gleichen Teilen getragen werden. Allerdings wisse man, so Lutz, noch nicht, wie der Unterschiedsbetrag zu einem normalen Ticket geregelt werde, den der Verkehrsunternehmer erhalten müsse. „Positiv für uns ist, dass wir durch den VGN in einem Verkehrsverbund sind und deswegen sollte auch das Geld in der Region bleiben. Man kann sich beim VGN registrieren lassen und dann wird alles automatisch geregelt“, betonte Susanne Lutz.

Auch Landrat Wilhelm Schneider legte Wert auf die Feststellung, dass man das digitale Ticket nicht an anderer Stelle kaufen sollte. „Dieses Geld fehlt uns, wenn man an anderer Stelle bucht. Wenn viele bei der Bahn buchen, fehlt es in unserem Bereich, zumal wir noch nicht wissen, wie der Ausgleich einmal erfolgen wird.“ Deshalb müsse die Bevölkerung dazu aufgerufen werden, „das Ticket hier zu buchen.“

Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Sie haben sich, so führte Schneider weiter aus, sich auch darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet ist. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr entstünden, würden je zur Hälfte von Bund und Ländern geregelt. Auch in den Folgejahren wollten Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt werden könne.

Festgelegt ist auch, dass das Deutschlandticket zur bundesweiten Nutzung des ÖPNV berechtigt, dass es in digitaler Form erhältlich ist und dass es mit 49 Euro je Monat in einem monatlich kündbaren Abonnement angeboten wird. Dennoch könnten Länder auch Sonderregelungen beschließen, wie der Ausschuss in dieser Woche weiter erfuhr. „Auch Bayern will mit dem Ermäßigungs-Ticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienste zum Startpreis von 29 Euro einführen. Dieses soll für die Auszubildenden ab 1. September 2023 und für die Studierenden zum Wintersemester 2023/24 erhältlich sein“, betonte Susanne Lutz. Das Ermäßigungs-Ticket könne als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden, wobei den Finanzausgleich der Freistaat Bayern übernehme.

Hans Dünninger (Grüne) interessierte, wo man das Ticket kaufen könne und ob es denn auch Ermäßigungen für Familien mit Kindern gebe. Hierzu kam die Aussage, dass man den Kauf über den VGN vornehmen sollte und auf dessen Website Informationen dazu finde. Hinsichtlich Familien mit Kindern wurde klargestellt, dass es sich beim 49-Euro-Ticket um ein „personenbezogenes Ticket“ ab 15 Jahren handle und es keine Möglichkeit für Mitnahme gebe. Es gebe keine Familienkarte. Für Kinder gelte weiter das 365-Euro-Ticket, das zudem günstiger sei. Man könne auch keine Fahrräder mitnehmen und das Ticket sei derzeit nur digital zu erwerben.

Rainer Baumgärtner (ÖDP) sah es als Ziel an, dass möglichst viele Bürger von diesem Angebot Gebrauch machen und vom Auto auf den Personennahverkehr umsteigen. Landrat Wilhelm Schneider sprach hier von einem „Wunschdenken, vor allem auf dem Land“ und der Umstieg werde sicher überschaubar bleiben. „Bei uns müsste man erst das Angebot attraktiver machen.“ Susanne Lutz meinte abschließend, „dass mit der Einführung des Tickets eine Vereinfachung des Tarifdschungels erreicht wird.“ Für die Verwaltung sei der Umsetzungsprozess aber äußerst schwierig.

Zur Umsetzung sei aber noch, falls die Europäische Kommission die Ausgleichsleistungen als Beihilfe ansehe, eine allgemeine Vorschrift notwendig, „um allen Verkehrsunternehmen im eigenwirtschaftlichen Linienverkehr das finanzielle Defizit ausgleichen zu können.“ Deswegen empfahl der Ausschuss dem Kreistag, den Landrat zu ermächtigen, eine allgemeine Vorschrift zum Ausgleich des finanziellen Defizits an die Verkehrsunternehmen zu erlassen, bei der eine finanzielle Beteiligung des Landkreises nicht vorgesehen ist. Das wurde einmütig beschlossen.

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