Anwalt: Protokoll fehlerhaft bewertet René Hähnlein geht in Berufung

René Hähnlein Foto: Frank Wunderatsch

Der Stadtrat soll Gelder der ehemaligen SBC-Fraktion veruntreut haben. Das Urteil des Amtsgerichts Coburg akzeptiert er nicht.

 
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Coburg - Was ist mit einem Teil der Gelder geschehen, die die Stadt Coburg der 2015 gegründeten und 2020 aufgelösten SBC-Stadtratsfraktion überwiesen hat? Die Aussagen dazu sind widersprüchlich. Während die ehemalige SBC-Stadträtin Barbara Kammerscheid ihrem früheren Fraktionskollegen René Hähnlein vorwirft, Gelder für sich verwendet, also veruntreut, zu haben, bestreitet das der Beschuldigte. Das Amtsgericht Coburg verurteilte Hähnlein am Dienstag zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen á 86 Euro, insgesamt 15 480 Euro.

Dr. Hans-Heinrich Eidt, der Anwalt von René Hähnlein, kündigte am Mittwoch an, dass sein Mandant in Berufung gehen werde. Dabei spielt ein Protokoll vom 12. Februar 2015 eine maßgebliche Rolle. Es sei, so Eidt, „vom Gericht wohl fehlerhaft bewertet“ worden. Darin seien – mit Unterschrift des inzwischen verstorbenen SBC-Stadtrats Mathias Langbein – die Vereinbarungen niedergelegt, „die der Zusammenarbeit in der am nächsten Tag gegründeten SBC-Fraktion zugrunde liegen sollten“. Dabei sei es um die Frage des Vorsitzes, Ansprüche der Stadträtinnen Barbara Kammerscheid und Adelheid Frankenberger auf Sitze in Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen Wohnbau und CEB – sowie die Überlassung der von der Stadt gezahlten Fraktionsgelder an Hähnlein gegangen. Dieser legte dem Gericht am Dienstag eine Kopie der Niederschrift vor, die Langbein angeblich unterzeichnet hat. Oberstaatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch bestand darauf, das Original zu sehen, das in der Verhandlung jedoch nicht vorgelegt werden konnte.

Die Ehefrau des Verstorbenen sagte zudem aus, sie habe stets den Schriftverkehr für ihren Mann erledigt, der an einer Schreibschwäche gelitten habe. Sie könne sich nicht an ein Protokoll, dessen Inhalt Barbara Kammerscheid zudem bestreitet, erinnern. Auch hegte sie Zweifel daran, dass die Unterschrift tatsächlich von ihrem Mann stammt. Es steht der Verdacht der Fälschung im Raum.

Auch hier hakt Rechtsanwalt Eidt ein. Die Unterschrift von Mathias Langbein stimme mit vergleichbaren Unterschriften „völlig überein. Eine Überprüfung durch einen Sachverständigen hat kein Ergebnis gebracht.“

Deshalb war das erste Strafverfahren gegen René Hähnlein, das Barbara Kammerscheid angestrengt hatte, im Juli 2019 „mangels hinreichenden Tatververdachts“ von Oberstaatsanwalt Rosenbusch zunächst eingestellt worden. Im Hinblick auf die Beweislage – die Festlegungen im damals vorgelegten Protokoll – könne eine zweckwidrige Verwendung der an die SBC-Fraktion ausgezahlten Pauschalen „nicht mit der für die Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden“, so Rosenbusch damals.

Barbara Kammerscheid gab sich damit nicht zufrieden und legte Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung ein. Sie wirft René Hähnlein weiterhin vor, Fraktionsgelder veruntreut und das Protokoll gefälscht zu haben. So kam es zu der Verhandlung. Richterin Daniela Jensch folgte am Dienstag der Argumentation von Kammerscheid, während Hähnlein die Vorwürfe als völlig aus der Luft gegriffen bezeichnete.

Ein Teil der Fraktionsgelder liegt auf einem Bankkonto, das von einem Coburger Rechtsanwalt – ein früherer Stadtrat – treuhänderisch verwaltet wird. Wie die Beträge aus den beiden Jahren verwendet wurden, in denen René Hähnlein SBC-Fraktionsvorsitzender war, bleibt allerdings weiter unklar, „es ist nicht nachprüfbar verschwunden“, sagt Barbara Kammerscheid am Mittwoch. Das bestreitet Hähnlein. Hans-Heinrich Eidt schreibt, „da ein Großteil der ausgezahlten Fraktionsgelder noch vorhanden ist und die Bewertung des umstrittenen Protokolls überprüft werden muss, ist die von René Hähnlein angekündigte Berufung gerechtfertigt“. Sie wird vor dem Landgericht stattfinden.

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