Welche Vorgaben gibt es für solche Medikamente?
In Deutschland sind Diabetes-Medikamente verschreibungs- und folglich apothekenpflichtig, erklärt das Stuttgarter Innenministerium im Sicherheitsbericht. "Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten." Bei einer Verordnung mittels Privatrezept zur Behandlung von Adipositas müssen die Anwenderinnen und Anwender demnach das Medikament selbst bezahlen.
Wer bemerkt, dass es eine Fälschung ist?
Oft falle die Fälschung erst bei einer Prüfung durch die Krankenkassen auf, sagt Preis. Diese würden sich häufig weigern, die Kosten zu übernehmen, wodurch die Apotheken auf den Kosten sitzen blieben. "Das ist ein großer finanzieller Schaden", macht der ABDA-Präsident deutlich.
Auch der GKV-Spitzenverband erläutert, dass selbst vergleichsweise wenige Fälle im Ergebnis hohe Schadenssummen verursachten. Das liege daran, dass diese Arzneimittel besonders hochpreisig seien.
Können Apotheken die Herausgabe der Mittel verweigern?
Die Apotheken sind in einem Spannungsverhältnis: "Man muss schon schwerwiegende Gründe haben, um eine Versorgung mit Arzneimitteln zu verweigern", sagt Preis. "Bei Hunderten eingelösten Rezepten pro Tag müssten die Mitarbeitenden hier sehr schnell abwägen und entscheiden."
Gibt es Gefahren?
Preis warnt davor, rezeptpflichtige Abnehmpräparate ohne Begleitung von Ärzten oder Apothekern einzunehmen - was bei gefälschten Rezepten in der Regel aber der Fall sei. "Eine Eigentherapie ist gefährlich", warnt er.
Gleiches gelte für Mittel auf dem Schwarzmarkt, deren Dosierung oft nicht stimme. Manchmal enthielten sie auch gar keinen Wirkstoff, gesundheitsschädliche Dosierungen oder andere, bedenkliche Stoffe.
Werden auch Medikamente selbst gefälscht?
Ja, das passiert auch. Im baden-württembergischen Sicherheitsbericht wird der Kauf von 199 Packungen "Ozempic" durch einen Freiburger Großhändler geschildert. "Auffällig dabei: Die gelieferten Ozempic-Stifte weisen alle die identische Seriennummer auf." Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe die Überwachungsbehörde in Karlsruhe informiert.
Diese bestätigte demnach, dass es sich um umetikettierte Insulin-Stifte handele. Ferner habe sie festgestellt, dass der Arzneistoff Semaglutid in diesen Proben nicht vorhanden war. Das Insulin wiederum könne zu einer lebensbedrohlichen Unterzuckerung bei Nutzerinnen und Nutzern führen.
Die gefälschten Produkte tauchten den Angaben zufolge auch in Großbritannien und Österreich auf. Bei den Ermittlungen hätten sich Bezüge nach Nordrhein-Westfalen und Bayern sowie ins inner- und außereuropäische Ausland ergeben.