Aquaria in Coburg Gericht lehnt Einstweiligen Antrag zum Bürgerbegehren ab

Die Stadt Coburg kann die Planungen für den Badneubau fortführen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Einstweiligen Antrag der Initiatoren zum Freibad-Bürgerbegehren abgelehnt.

Die Initiatoren hatten vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Stadtrates geklagt, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. Foto: NP-Archiv/Michael von Aichberger

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Einstweiligen Antrag der Initiatoren des Freibad-Bürgerbegehrens abgelehnt. Damit kann die Stadt Coburg laut Pressemitteilung vom Mittwoch die bisherige Planung für den Neubau des in die Jahre gekommenen Aquaria fortführen.

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Die Initiatoren hatten demnach vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Stadtrates geklagt, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. „Die Stadt Coburg hatte vor der Entscheidung die Expertise von zwei externen, unabhängigen Kanzleien eingeholt. Beide waren zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt ist und die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten irreführend ist“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Ein Planungstermin musste bereits abgesagt werden

In dem jetzt abgelehnten Einstweilige Antrag wurde demzufolge von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zusätzlich gefordert, die bisher vorliegende Planung für das neue Aquaria vorerst nicht weiter zu verfolgen. Das habe bereits zur Absage eines ersten Planungstermins geführt. Die Planung könne nun weitergeführt werden, damit das neue Aquaria rechtzeitig in Betrieb gehen kann. In der Urteilsbegründung folgte das Verwaltungsgericht Bayreuth demnach weitgehend der Argumentation der Stadt Coburg.

In der Hauptsache, der Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, ist noch nicht entschieden worden.