Die Stadt Coburg kann die Planungen für den Badneubau fortführen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat den Einstweiligen Antrag der Initiatoren zum Freibad-Bürgerbegehren abgelehnt.
Nach der Werbung weiterlesen
Die Initiatoren hatten demnach vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Stadtrates geklagt, das Bürgerbegehren als unzulässig zu erklären. „Die Stadt Coburg hatte vor der Entscheidung die Expertise von zwei externen, unabhängigen Kanzleien eingeholt. Beide waren zu der Schlussfolgerung gekommen, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, da die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht hinreichend bestimmt ist und die Begründung des Bürgerbegehrens in wesentlichen Punkten irreführend ist“, heißt es in dem Schreiben weiter.
In dem jetzt abgelehnten Einstweilige Antrag wurde demzufolge von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zusätzlich gefordert, die bisher vorliegende Planung für das neue Aquaria vorerst nicht weiter zu verfolgen. Das habe bereits zur Absage eines ersten Planungstermins geführt. Die Planung könne nun weitergeführt werden, damit das neue Aquaria rechtzeitig in Betrieb gehen kann. In der Urteilsbegründung folgte das Verwaltungsgericht Bayreuth demnach weitgehend der Argumentation der Stadt Coburg.
In der Hauptsache, der Klage gegen die Entscheidung des Stadtrates, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, ist noch nicht entschieden worden.