Weiter heißt es, die ärztliche Bescheinigung für eine Arbeitsunfähigkeit gebe lediglich eine Prognose an, wie lange dieser Zustand voraussichtlich andauert. „Man ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzubleiben.“ Jeder dürfe selbst entscheiden, ob man vorzeitig in der Lage ist, zu arbeiten.