Erfurt - Arbeitgeber können die Gehaltszahlung nicht einfach einstellen, wenn sich von ihnen freigestellte Arbeitnehmer innerhalb ihrer Kündigungsfrist keinen neuen Job suchen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus Baden-Württemberg (5 AZR 127/24). Nach Angaben von Arbeitsrechtlern kommt es über diese Frage bei Kündigungen immer wieder zu Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die nun in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz geklärt wurde.