Kronach - Der Ausfall der Internetverbindung ist schon in der Freizeit ein Ärgernis. Rechtlich bedeutsam jedoch kann es werden, wenn im Homeoffice arbeitet. Darauf weist der Kronacher Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Mitter, hin. Seine wichtigste Botschaft vorab: Auch, wenn der Netzausfall das Arbeiten unmöglich macht, der Lohnanspruch des Arbeitnehmers bleibt. „Das im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschriebene Arbeitsrecht gibt für diese Frage zwar keine befriedigende Antwort, allerdings hat der Arbeitgeber das Vergütungsrisiko im Rahmen der vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Betriebsrisikolehre zu tragen“, formuliert es Mitter. Einfacher gesagt: Ein Betrieb, der seine Leute ins Homeoffice schickt, trägt damit das Risiko eines Internetausfalls.