EU führt neue Bearbeitungsgebühr ein
Im Kampf gegen die Flut kleiner Pakete aus Onlinekäufen in Drittstaaten gilt in der EU ab November eine neue Bearbeitungsgebühr für jedes im Internet bestellte und in die EU eingeführte Produkt. Die Höhe steht noch nicht fest. Die Bearbeitungsgebühr kommt zusätzlich zu geplanten neuen Zollgebühren.
Bislang können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden. Ab Juli soll jedoch für jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro eine Abgabe in Höhe von drei Euro gelten. Diese Regelung ist vorübergehend, bis eine neue digitale Plattform startet und dann alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sind.
Die EU-Kommission hat Temu und Shein auch wegen möglicher Verstöße gegen das Gesetz über digitale Dienste im Visier. Gegen beide Firmen laufen Untersuchungen. Das Bundeskartellamt leitete im Oktober ein Verfahren gegen Technology Limited ein, das Unternehmen hinter Temu. Die Behörde prüft den Verdacht, dass der Online-Marktplatz unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler in Deutschland machen könnte.