Was passiert mit den Daten?
Außerdem sollen „Funktionen für Barrierefreiheit und Lokalisierung“ hinzugefügt werden, heißt es in dem Blogeintrag weiter. Die Frage, ob zur „Lokalisierung“ auch eine Anpassung an den rechtlichen Rahmen in Ländern wie Deutschland gehört, lassen die Clubhouse-Gründer Davison und Seth aber offen. In ihrer aktuellen Form verstößt die App nämlich mehrfach gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Nicht nur die Aufforderung, einen Zugriff auf alle Einträge des Smartphone-Adressbuches zu gewähren, ist umstritten. Unklar ist auch, was genau mit den Audio-Dateien passiert, die Clubhouse zumindest temporär auf Servern in den USA speichert. Die Aufzeichnung soll nur im Fall von Beschwerden ausgewertet werden, versichert das Netzwerk. Und danach würden alle Daten wieder gelöscht.
Ob die Daten dann tatsächlich wieder verschwinden, können die Anwender aber nicht überprüfen. Und in Europa müssten die User auch vernünftig vorab gefragt werden, ob sie mit der Aufzeichnung überhaupt einverstanden sind. Diese Einwilligung wird aber nur in einem langen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, was nach Einschätzung von Experten gegen deutsches Recht verstößt.