Ein anderer Fall: Eine Studentin schreibt einen Leserbrief, der auch nicht den Weg in die Frankenpost findet. Die Einsenderin bekommt die Gründe erklärt. Daraufhin meldet sich der Vater der jungen Frau bei uns und möchte darüber reden. Beide - die Tochter der Seniorin und der Vater der Studentin - bekommen fürs erste keine sie befriedigende Antwort. Denn: Alle einer Redaktion zugehenden Leserbriefe unterliegen dem Redaktionsgeheimnis. Laut Pressekodex dürfen Leserbriefe in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Und das heißt, es darf auch nicht mit Dritten über den Inhalt gesprochen werden. Das ist ein bisschen so wie beim Arzt. Nur der Patient weiß, wie es um ihn steht. Es sei denn, er entbindet den Doktor von der Schweigepflicht. Die ältere Dame hat genau das getan. "Bitte erklären Sie das meiner Tochter", hat sie gesagt. Daraufhin hat diese ein E-Mail von uns im Postfach vorgefunden.