So beklagte sich in dieser Woche ein Leser über einen seiner Meinung nach missratenen Beitrag in einer unser Ausgaben. Das Argument, dass man auf jeden Artikel mit einem Leserbrief reagieren könne, vermochte nicht zu überzeugen. Ein zweiter beschwerte sich am Telefon darüber, dass auch Leserbriefe in seiner Zeitung erscheinen, deren Inhalte ihm ganz und gar nicht gefallen "Warum antworten Sie nicht auf diese Leserbriefe?", war die Frage. Die Antwort lautete: "Ich? Ich schreibe doch keine Leserbriefe!" Ein dritter Leser erklärt gar in mehrseitigen Ausführungen, warum es ihm nicht möglich ist, einen Leserbrief zu schreiben. Seine Begründung: Er möchte seine Familie vor Anrufen und Beleidigungen schützen. Dazu lässt sich sagen: Jede Meinung, die nicht beleidigend, rassistisch oder sonst wie strafrechtlich relevant ist, darf man vertreten - mit seinem Namen. Auch und gerade in dieser Zeitung. Und man sollte es auch, denn Meinungsfreiheit ist ein wichtiges und schutzwürdiges Grundrecht .