Niemand darf wegen seines Geschlechtes, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden. Dies ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Und sie ist festgeschrieben in Ziffer 12 des Pressekodex, dem Basiswerk, dem sich auch unsere Zeitung verschrieben hat.