"Bild" erhielt unter anderem eine Rüge für die Berichterstattung über den schweren Autounfall in Südtirol im Januar 2020, bei dem sieben Menschen starben. Damals war ein Mann betrunken und mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Gruppe von Skiurlaubern gerast. Die Redaktion hatte zwei der Todesopfer identifizierbar mit Fotos gezeigt sowie persönliche Details zu den Lebensumständen der Verstorbenen mitgeteilt. Eine ausdrückliche Einwilligung der Angehörigen zum Abdruck hatte die Redaktion nicht vorgelegt, meldet das Gremium zur freiwilligen Selbstkontrolle der Presse. "Nur weil jemand zufällig Opfer eines Unglücks wird, darf er nicht automatisch identifizierend in der Presse gezeigt werden", so der Beschwerdeausschuss. Opfer einer Straftat oder eines Unfalls sind besonders schutzwürdig.