"Schwert-Mord mitten auf der Straße" hatte die "Bild-Zeitung" getitelt. Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses kritisierten, dass "Bild" das Verbrechen zeigte. Diese Darstellung sei übertrieben sensationell, rügte der Presserat. "Die Redaktion lief damit Gefahr, sich zum Werkzeug des Verbrechers zu machen." Ebenfalls nicht vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt sei die identifizierende Darstellung des Opfers. Das verstoße gegen den Opferschutz nach Ziffer 8, Richtlinie 8.2 des Pressekodex. "Sie geht zudem respektlos mit dem Leid der Angehörigen um", teilt das Berliner Gremium mit.