Von heute an Prozess um Mord in Mainleus beginnt

In der Nacht auf den 12. Februar soll die grausam zugerichtete Leiche von Heiko F. in einem Waldstück bei Peesten abgelegt worden sein. Eine Spaziergängerin hatte den Toten wenig später entdeckt. Foto: Melitta Burger

Zwei Bewohner einer WG müssen sich vor dem Bayreuther Landgericht verantworten. Sie sollen ihren Mitbewohner auf grausame Weise getötet haben.

 
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Von diesem Dienstag an werden sich zwei Ex-Bewohner einer Wohngemeinschaft in Mainleus wegen Mordes vor der 1. Strafkammer des Landgerichts in Bayreuth verantworten müssen. Dem 25-jährigen Paketfahrer Marcel E. und der 41-jährigen Hausfrau Tina H. wird vorgeworfen, im Februar dieses Jahres ihren 48 Jahre alten Mitbewohner Heiko F. auf brutale Weise ums Leben gebracht und die Leiche anschließend in einem Waldstück bei Peesten in der Gemeinde Kasendorf abgelegt zu haben. Beide sind in Haft. Ein dritter Beschuldigter kann nicht vor Gericht gestellt werden. Der Mann gilt aufgrund seines gesundheitlichen Zustands als nicht vernehmungs- und verhandlungsfähig. Elf Verhandlungstermine hat das Gericht angesetzt, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Mit dem Urteilsspruch ist demnach am 18. Dezember zu rechnen.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt dem Angeklagten in der Anklageschrift gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Mord in Verdeckungsabsicht und der angeklagten Frau Beihilfe zum Mord in Verdeckungsabsicht zur Last, berichtet Gerichtssprecher Clemens Haseloff. Das Tatopfer soll in der Nacht auf den 12. Februar in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit zunächst von dem dritten Beschuldigten mit einer Krücke geschlagen und verletzt worden sein. Dann soll ihm der angeklagte Mann Schläge mit einem Werkzeug versetzt haben, die lebensgefährliche Verletzungen zur Folge gehabt haben sollen. Um ihre Tat zu verdecken, sollen schließlich beide Angeklagte ihr Opfer aus dem Haus geschafft und in das Paketauto des 25-Jährigen geschafft haben. Dort soll der 48-Jährige kurz nach dem Abtransport gestorben sein.

16 Zeugen werden zur Vernehmung vor Gericht geladen. Zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin wirken an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hänge ab, ob bis zum 18. Dezember ein Urteil ergehen kann.

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